- hierzu liegt auch ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor -
Nach Auskunft des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes vom 9. März 2007 hat die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zurzeit nur noch eine Gleichstellungsbeauftragte.
Da der zugrunde liegende Berufungsbeschluss der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow
mangels Überleitung keine Bindung für die neue Samtgemeinde entfaltet, ist die
Stelle der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr besetzt. Etwas
anderes gelte jedoch für die nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte auf Grund
der bei dieser vorhandenen vertraglichen Grundlage, die die neue Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) als Rechtsnachfolgerin erst einmal binde.
Die nebenamtliche
Gleichstellungsbeauftragte befindet sich daher weiterhin im Amt.
Zur Klarstellung ist
jedoch ein Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) notwendig,
wie er zukünftig verfahren wolle.
Gemäß § 5 a
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) haben Gemeinden, die nicht
Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, eine Gleichstellungsbeauftragte zu
bestellen. Diese muss für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht
hauptberuflich tätig sein.
In Gemeinden, in denen
die Gleichstellungsbeauftragte nicht hauptberuflich beschäftigt ist, regelt der
Rat durch Satzung die Berufung und Abberufung sowie die Aufgaben, Befugnisse
und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten.
Bei einer
hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten wird mindestens die Hälfte der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht.
Eine nebenamtliche
Beschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten liegt dann vor, wenn die
Beschäftigte die Aufgabe zusätzlich zu ihrem Arbeitsbereich erfüllt.
Eine ehrenamtliche
Beschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten wird außerhalb der Arbeitszeit
mit einer Aufwandsentschädigung erfüllt.
Die Verwaltung schlägt
vor, zukünftig eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, wie bisher bei
der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow, zu berufen.
Monatliche
Aufwandsentschädigung von zurzeit 200,00 €.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird zukünftig ehrenamtlich besetzt.