Betreff
Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten
- hierzu liegt auch ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor -
Vorlage
105/1
Aktenzeichen
114200
Art
Sitzungsvorlage SG

Nach Auskunft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes vom 9. März 2007 hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zurzeit nur noch eine Gleichstellungsbeauftragte. Da der zugrunde liegende Berufungsbeschluss der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow mangels Überleitung keine Bindung für die neue Samtgemeinde entfaltet, ist die Stelle der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr besetzt. Etwas anderes gelte jedoch für die nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte auf Grund der bei dieser vorhandenen vertraglichen Grundlage, die die neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Rechtsnachfolgerin erst einmal binde.

Die nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte befindet sich daher weiterhin im Amt.

 

Zur Klarstellung ist jedoch ein Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) notwendig, wie er zukünftig verfahren wolle.

 

Gemäß § 5 a Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) haben Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese muss für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht hauptberuflich tätig sein.

In Gemeinden, in denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht hauptberuflich beschäftigt ist, regelt der Rat durch Satzung die Berufung und Abberufung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Bei einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten wird mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht.

Eine nebenamtliche Beschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten liegt dann vor, wenn die Beschäftigte die Aufgabe zusätzlich zu ihrem Arbeitsbereich erfüllt.

Eine ehrenamtliche Beschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten wird außerhalb der Arbeitszeit mit einer Aufwandsentschädigung erfüllt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, wie bisher bei der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow, zu berufen.


Monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 200,00 €.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird zukünftig ehrenamtlich besetzt.