Mit der Sitzungsvorlage Nr. 065/2020 ST vom 06.11.2020 wurden zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 16. November 2020 und des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 23. November 2020 der Entwurf zum Haushalt 2021 vorgelegt und beraten. Aufgrund der Tatsache, dass die Möglichkeit einer umfangreichen Förderung für die Erweiterung des Ganzjahresbades im 1. Quartal 2021 zu erwarten ist, wurde sich mehrheitlich auf einen späteren Beschluss des Haushaltes 2021 verständigt.
Mit der E-Mail vom 8. Januar 2021 wurde seitens der UWG-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einberufung einer Ratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt “Genehmigung von Haushalt und Haushaltssatzung 2021”
gemäß § 59 Absatz 2, Satz 4 Nummer 1 des NKomVG beantragt.
Die vorzeitige Einberufung ist wie folgt begründet worden:
„Die Sitzung der Fraktionsvorsitzenden hat gezeigt, dass für die Stadt Lüchow wichtige Aufgaben, für die Haushaltsmittel bereit gestellt sind, unnötig verzögert werden. So z.B. die Beplanung des Baugebietes Spötzingstrasse sowie des Wohnmobilstellplatzes, Projekte der Stadtentwicklung sowie weitere freiwillige
Leistungen, die aufgrund der nicht vorliegenden Haushaltsgenehmigung nicht angegangen werden können.
Darüber hinaus sind wir der Ansicht, das die Kreditermächtigung für das Aussenbecken zurückgegeben und neu beantragt werden sollte, da wir auch in diesem Jahr noch keine Maßnahmen in ausreichendem Umfang beginnen können, um das Darlehen umfangreich zu nutzen, folglich Zinszahlungen in nicht
unbedeutender Höhe ungenutzt anfallen werden.“
In dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Haushaltsplans sind folgende Änderungen eingearbeitet worden:
A. Ergebnishaushalt
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 22.10.2020
Produkt 57.1.1 „Regionalentwicklungsprozesse“
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen + 600,00 €
Sonstige ordentliche Erträge (Stadtfest) + 5.300,00 €
Erträge aus Zuwendungen(Kinder-Sommer Party) + 1.500,00 €
Sonstige ordentliche Erträge Stadtmarketing - 4.000,00 €
Ergebnisverbesserung + 2.200,00 €
Ausschuss für
Jugend und Soziales am 28.10.2020
Produkt 36.2.1 „Außerschulische Jugendbildung“
Erträge aus Kostenerstattungen (Streetworker) - 12.300,00 €
Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung am 10.11.2020
Produkt 55.5.1 „Wirtschaftswege“
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen + 25.700,00 €
Ausschuss für Bau-
und Grundstücksausschuss am 12.11.2020
Produkt 42.4.2 „Sportstätten“
Sonstigen ordentlichen Aufwendungen - 100,00 €
Neben den
Änderungen aufgrund der Beschlüsse der Fachausschüsse wurden im
Ergebnishaushalt folgende Anpassungen vorgenommen:
Öffentlich-rechtliche Entgelte + 24.000,00 €
(Hierbei wurden die Entgelte für die Wohnmobilstellplätze irrtümlicherweise mit falschem Vorzeichen eingeplant. Es werden 12.000,00 € für Benutzungsgebühren (Wohnmobilstellplätze) eingeplant.)
Erträge aus Auflösung von Sonderposten + 113.200,00 €
(Hier wurden nicht alle Investitionszuwendungen berücksichtigt.)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen + 900,00 €
(Kostensteigerung bei Wasser im Produkt 11.1.8)
Abschreibungen - 43.800,00 €
(Abschreibungen für den Ratskeller entfallen wegen des Verkaufs)
Änderung des Sachkonto im Produkt 36.6.1. statt der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (- 5.300,00 €) handelt es sich um sonstige ordentliche Aufwendungen (+ 5.300,00 €). Hier handelte es sich um einen Planungsfehler, der im Nachgang korrigiert wurde.
Außerordentliche Erträge + 56.900,00 €
(Zusätzliche außerordentliche Erträge können aus dem Verkauf von Anteilen an der „Lüchower
Wirtschaftsförderungs GmbH“ im Zusammenhang mit der angestrebten
Public-Private-Partnership erzielt werden.)
B. Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt sind diverse Änderungen bei den Investitionen und entsprechend auch bei der Kreditsumme erforderlich gewesen.
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit + 199.000,00 €
63 % Förderung
für die Straßenbeleuchtung für die Orte Jabel und Satemin
Veräußerung von Sachvermögen - 228.000,00 €
Durch den Verkauf
von Anteilen an der „Lüchower Wirtschaftsförderungs GmbH“ im Zusammenhang mit
der angestrebten Public-Private-Partnership erzielt werden, diese
außerordentlichen Erträge wurden irrtümlicherweise nochmals bei den Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit berücksichtigt und sind zu korrigieren.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:
Erwerb von Grundstücken + 75.000,00 €
Ganzjahresbad/Außenbecken + 31.600,00 €
Wohnmobilstellplätze + 100.000,00 €
Straßenbeleuchtung Jabel und Satemin + 315.300,00 €
Straßenbeleuchtung Tarmitz + 22.000,00 €
Aufstellung
Investitionen
Durch die Änderung bzw. Aufnahme weiterer Maßnahmen in dem Investitionsplan steigt der Kreditbedarf von vorab 2.629.900,00 € auf 2.974.800,00 €.
Die Finanzierung der Kapitalzuführung in Höhe von 322.800,00 € erfolgt im Wesentlichen durch die Einbringung der Grundstücke und den Verkauf von Geschäftsanteilen der Lüchower Wirtschaftsförderung (246.700,00 € + 75.400,00 €). Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kreditbedarfs.
Da insbesondere auch das geplante Außenbecken des Ganzjahresbades einen Großteil des Kreditbedarfes ausmacht, wird die bisherige Entwicklung kurz aufgeführt:
Haushaltsjahr |
Planansatz |
Tatsächliche Ausgabe |
Investitionsnr. |
2017 |
25.000,00 € |
0,00 € |
INV.-Nr.17.118 |
2018 |
260.000,00 € |
rd. 38.000,00 € |
INV.-Nr.18.061 |
2019 |
2.432.000,00 € |
rd. 37.000,00 € |
INV.-Nr.18.061 |
2020 |
0,00 € |
rd. 159.000,00 € |
INV.-Nr.18.061 |
2021 |
1.376.000,00 € |
rd. 1.000,00 € |
INV.-Nr.18.061 |
Gesamt |
4.093.000,00 € |
rd. 235.000,00 € |
|
Zusammenfassung der
Änderungen zum 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2021(Sitzungsvorlage Nr.
065/2020 ST):
A. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt hat sich im Vergleich zum 1. Entwurf wie folgt geändert:
Ordentliche Erträge 12.268.800,00 € (+ 127.700,00 €)
Ordentliche Aufwendungen 12.728.700,00 € (- 16.700,00 €)
Ordentliches Ergebnis - 459.900,00 € (+ 144.400,00 €)
Außerordentliche Erträge 285.100,00 € (+ 56.900,00 €)
Außerordentliche Aufwendungen 50.000,00 € (-/+ 0,00 €)
Außerordentliches Ergebnis + 235.100,00 € (+ 56.900,00 €)
Jahresergebnis - 224.800,00 € (+ 201.300,00 €)
Der Ergebnishaushalt schließt somit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 224.800,00 € ab. Ohne Berücksichtigung des nach Jugendhilfevereinbarung zu leistenden Zuschusses von 324.000,00 € würde ein Jahresüberschuss über 99.200,00 € ausgewiesen werden.
B. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt hat sich im Vergleich zum 1. Entwurf wie folgt geändert:
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.588.400,00 € (+ 14.500,00 €)
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.644.500,00 € (+ 27.100,00 €)
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 56.100,00 € (+ 12.600,00 €)
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 621.100,00 € (- 29.200,00 €)
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.596.600,00 € (+ 543.900,00 €)
Saldo aus Investitionstätigkeit - 2.975.500,00 € (+ 573.100,00 €)
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.974.800,00 € (+ 344.900,00 €)
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 337.500,00 € (- 15.000,00 €)
Saldo aus Finanzierungstätigkeit + 2.637.300,00 € (+ 359.900,00 €)
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) die folgende Haushaltssatzung (Stand: 18.01.2021):
Haushaltssatzung
der Stadt Lüchow (Wendland)
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) in seiner Sitzung am 28.01.2021 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.268.800,00
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 12.728.700,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 285.100,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 50.000,00 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1.der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.588.400,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.644.500,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 621.100,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.596.600,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.974.800,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 337.500,00 Euro
Nachrichtlich Gesamtbetrag:
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 15.184.300,00
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 15.578.600,00
Euro
Saldo -
394.300,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in
Höhe von 2.974.800,00 Euro veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr 2021 nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 3.862.800,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die
Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
§ 6
Gemäß § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung wird die Wertgrenze
für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 20.000,00
Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt
werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen
unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im
Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten
Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.
Lüchow (Wendland), 28.01.2021
Stadt Lüchow (Wendland)
Der
Stadtdirektor
(Schwedland)
b) den Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 18.01.2021)/mit folgenden Änderungen: