Betreff
2. Entwurf des Haushaltsplanes 2021
Vorlage
065/2020 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Mit der Sitzungsvorlage Nr. 065/2020 ST vom 06.11.2020 wurden zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 16. November 2020 und des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 23. November 2020 der Entwurf zum Haushalt 2021 vorgelegt und beraten. Aufgrund der Tatsache, dass die Möglichkeit einer umfangreichen Förderung für die Erweiterung des Ganzjahresbades im 1. Quartal 2021 zu erwarten ist, wurde sich mehrheitlich auf einen späteren Beschluss des Haushaltes 2021 verständigt.

 

Mit der E-Mail vom 8. Januar 2021 wurde seitens der UWG-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einberufung einer Ratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt “Genehmigung von Haushalt und Haushaltssatzung 2021”

gemäß § 59 Absatz 2, Satz 4 Nummer 1 des NKomVG beantragt.

Die vorzeitige Einberufung ist wie folgt begründet worden:

„Die Sitzung der Fraktionsvorsitzenden hat gezeigt, dass für die Stadt Lüchow wichtige Aufgaben, für die Haushaltsmittel bereit gestellt sind, unnötig verzögert werden. So z.B. die Beplanung des Baugebietes Spötzingstrasse sowie des Wohnmobilstellplatzes, Projekte der Stadtentwicklung sowie weitere freiwillige

Leistungen, die aufgrund der nicht vorliegenden Haushaltsgenehmigung nicht angegangen werden können.

Darüber hinaus sind wir der Ansicht, das die Kreditermächtigung für das Aussenbecken zurückgegeben und neu beantragt werden sollte, da wir auch in diesem Jahr noch keine Maßnahmen in ausreichendem Umfang beginnen können, um das Darlehen umfangreich zu nutzen, folglich Zinszahlungen in nicht

unbedeutender Höhe ungenutzt anfallen werden.“

 

In dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Haushaltsplans sind folgende Änderungen eingearbeitet worden:

 

A.           Ergebnishaushalt

 

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 22.10.2020

 

Produkt 57.1.1 „Regionalentwicklungsprozesse“

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                              +                600,00 €

Sonstige ordentliche Erträge (Stadtfest)                                             +             5.300,00 €

Erträge aus Zuwendungen(Kinder-Sommer Party)         +             1.500,00 €

Sonstige ordentliche Erträge Stadtmarketing                    -              4.000,00 €

 

Ergebnisverbesserung                                                                +             2.200,00 €

 


Ausschuss für Jugend und Soziales am 28.10.2020

 

Produkt 36.2.1 „Außerschulische Jugendbildung“

Erträge aus Kostenerstattungen (Streetworker)                             -                              12.300,00 €

 

Ausschuss für Straßen, Wege, Planung am 10.11.2020

 

Produkt 55.5.1 „Wirtschaftswege“

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                              +                              25.700,00 €

 

Ausschuss für Bau- und Grundstücksausschuss am 12.11.2020

 

Produkt 42.4.2 „Sportstätten“

Sonstigen ordentlichen Aufwendungen                                                             -                     100,00 €

 

Neben den Änderungen aufgrund der Beschlüsse der Fachausschüsse wurden im Ergebnishaushalt folgende Anpassungen vorgenommen:

 

Öffentlich-rechtliche Entgelte                                                                 +               24.000,00 €

(Hierbei wurden die Entgelte für die Wohnmobilstellplätze irrtümlicherweise mit falschem Vorzeichen eingeplant. Es werden 12.000,00 € für Benutzungsgebühren (Wohnmobilstellplätze) eingeplant.)

 

Erträge aus Auflösung von Sonderposten                                          +             113.200,00 €

(Hier wurden nicht alle Investitionszuwendungen berücksichtigt.)

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                              +                    900,00 €

(Kostensteigerung bei Wasser im Produkt 11.1.8)

 

Abschreibungen                                                                                                            -               43.800,00 €

(Abschreibungen für den Ratskeller entfallen wegen des Verkaufs)

 

Änderung des Sachkonto im Produkt 36.6.1. statt der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (- 5.300,00 €) handelt es sich um sonstige ordentliche Aufwendungen (+ 5.300,00 €). Hier handelte es sich um einen Planungsfehler, der im Nachgang korrigiert wurde.

 

Außerordentliche Erträge                                                                                         +               56.900,00 €

(Zusätzliche außerordentliche Erträge können aus dem Verkauf von Anteilen an der „Lüchower Wirtschaftsförderungs GmbH“ im Zusammenhang mit der angestrebten Public-Private-Partnership erzielt werden.)

 

 

 

 

 

 

B.            Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt sind diverse Änderungen bei den Investitionen und entsprechend auch bei der Kreditsumme erforderlich gewesen.

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

 

Zuwendungen für Investitionstätigkeit                                               +             199.000,00 €

63 % Förderung für die Straßenbeleuchtung für die Orte Jabel und Satemin

 

Veräußerung von Sachvermögen                                                          -              228.000,00 €

Durch den Verkauf von Anteilen an der „Lüchower Wirtschaftsförderungs GmbH“ im Zusammenhang mit der angestrebten Public-Private-Partnership erzielt werden, diese außerordentlichen Erträge wurden irrtümlicherweise nochmals bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit berücksichtigt und sind zu korrigieren.

 

 


Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

 

Erwerb von Grundstücken                                                                        +               75.000,00 €

Ganzjahresbad/Außenbecken                                                +               31.600,00 € 

Wohnmobilstellplätze                                                                 +             100.000,00 €

Straßenbeleuchtung Jabel          und Satemin                                     +             315.300,00 €

Straßenbeleuchtung Tarmitz                                                    +               22.000,00 €

 

Aufstellung Investitionen

 

 

Durch die Änderung bzw. Aufnahme weiterer Maßnahmen in dem Investitionsplan steigt der Kreditbedarf von vorab 2.629.900,00 € auf 2.974.800,00 €.

 

Die Finanzierung der Kapitalzuführung in Höhe von 322.800,00 € erfolgt im Wesentlichen durch die Einbringung der Grundstücke und den Verkauf von Geschäftsanteilen der Lüchower Wirtschaftsförderung (246.700,00 € + 75.400,00 €). Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kreditbedarfs.

 

 

 

 

 


Da insbesondere auch das geplante Außenbecken des Ganzjahresbades einen Großteil des Kreditbedarfes ausmacht, wird die bisherige Entwicklung kurz aufgeführt: 

 

Haushaltsjahr

Planansatz

Tatsächliche Ausgabe

Investitionsnr.

2017

25.000,00 €

0,00 €

INV.-Nr.17.118

2018

260.000,00 €

rd. 38.000,00 €

INV.-Nr.18.061

2019

2.432.000,00 €

rd. 37.000,00 €

INV.-Nr.18.061

2020

0,00 €

rd. 159.000,00 €

INV.-Nr.18.061

2021

1.376.000,00 €

rd. 1.000,00 €

INV.-Nr.18.061

Gesamt

4.093.000,00 €

rd. 235.000,00 €

 

 

 

Zusammenfassung der Änderungen zum 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2021(Sitzungsvorlage Nr. 065/2020 ST):

 

A. Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt hat sich im Vergleich zum 1. Entwurf wie folgt geändert:

 

Ordentliche Erträge                                       12.268.800,00 € (+ 127.700,00 €)

Ordentliche Aufwendungen      12.728.700,00 € (-    16.700,00 €)

Ordentliches Ergebnis                    - 459.900,00 €  (+ 144.400,00 €)

 

Außerordentliche Erträge                               285.100,00 €   (+  56.900,00 €)

Außerordentliche Aufwendungen               50.000,00 €   (-/+        0,00 €)

Außerordentliches Ergebnis      + 235.100,00 €  (+  56.900,00 €)

 

Jahresergebnis                                                 - 224.800,00 €   (+ 201.300,00 €)

 

Der Ergebnishaushalt schließt somit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 224.800,00 € ab. Ohne Berücksichtigung des nach Jugendhilfevereinbarung zu leistenden Zuschusses von 324.000,00 € würde ein Jahresüberschuss über 99.200,00 € ausgewiesen werden.

 

 

B.            Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt hat sich im Vergleich zum 1. Entwurf wie folgt geändert:

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit        11.588.400,00 €  (+ 14.500,00 €)    

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit      11.644.500,00 €  (+ 27.100,00 €)    

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit                            - 56.100,00 €  (+ 12.600,00 €)

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                 621.100,00 € (-   29.200,00 €)    

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                3.596.600,00 € (+ 543.900,00 €)

Saldo aus Investitionstätigkeit                           - 2.975.500,00 € (+ 573.100,00 €)

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                             2.974.800,00 €  (+ 344.900,00 €) 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                337.500,00 €  (-   15.000,00 €)

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                      + 2.637.300,00 €  (+ 359.900,00 €)

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

 

a)                  die folgende Haushaltssatzung (Stand: 18.01.2021):

 

Haushaltssatzung

der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 28.01.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                        12.268.800,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                      12.728.700,00 Euro

 

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                        285.100,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                         50.000,00 Euro

          

  1. im Finanzhaushalt

        mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  11.588.400,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.644.500,00 Euro

         

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                621.100,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                           3.596.600,00 Euro

     

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                        2.974.800,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                         337.500,00 Euro

       

Nachrichtlich Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                   15.184.300,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                 15.578.600,00 Euro

  Saldo                                                                                                                                          -  394.300,00 Euro

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.974.800,00 Euro veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr 2021 nicht veranschlagt.

 


 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.862.800,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.                              Grundsteuer

1.1                 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    420 v. H.

1.2                 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                          420 v. H.

 

2.                    Gewerbesteuer                                                                                                                    420 v. H.

 

§ 6

 

Gemäß § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung wird die Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 20.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

Lüchow (Wendland), 28.01.2021

Stadt Lüchow (Wendland)

 Der Stadtdirektor

 (Schwedland)

 

 

b)                  den Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 18.01.2021)/mit folgenden Änderungen: