20.043 Ausbau von Gehwegen
20.044 Ausbau von Stadtstraßen
20.043 Ausbau
von Gehwegen
Im
Investitionshaushalt war zunächst ein Ansatz von 80.000,00 € vorgesehen. Hierin
waren auch 20.000,00 € für die Erneuerung des Gehweges in der Leipziger Straße
enthalten. Hinzugekommen ist die Baumaßnahme des Gehweges auf dem Jeetzeldeich.
Hier betrug der erwartete Anteil der Stadt Lüchow (Wendland) 50.000,00 €.
Träger der übrigen Kosten war der Jeetzeldeichverband, wobei die finanzielle
Abwicklung über die Stadt Lüchow (Wendland) laufen sollte. Dieses hatte dann
zur Folge, dass die Kosten des Gehweges auf dem Deich in voller Höhe in den
Haushalt einzuplanen waren. Es wurden überplanmäßige Ausgaben am 16. Juli 2020
in Höhe von 48.000,00 € und am 22. September 2020 in Höhe von 37.500,00 €
bewilligt. Das Gesamtvolumen des Investitionsvorhabens betrug somit 165.500,00
€. Nach Abrechnung des Gehweges auf dem Deich und Eingang des Anteils vom
Jeetzeldeichverbandes bleibt festzustellen, dass der Kostenanteil der Stadt
Lüchow (Wendland) eingehalten wurde.
Es verleibt ein
Rest von 15.414,88 € für die geplante und bereits beauftragte Erneuerung des
Gehweges in der Leipziger Straße.
Die Baumaßnahme
konnte wegen Auslastung des Unternehmens noch nicht begonnen werden. Die
Erneuerung des Gehweges wird ca. 25.000,00 € kosten.
Zur Kostendeckung
soll der bestehende Rest in Höhe von 15.414,88 € in das Jahr 2021 übertragen
werden. Für den fehlenden Restbetrag wird die Umwidmung eines Teilbetrages von
10.000,00 € aus dem Investitionsvorhaben 20.044 (Ausbau von Stadtstraßen)
vorgeschlagen.
20.044 Ausbau
von Stadtstraßen
Im
Investitionshaushalt war ein Betrag von 200.000,00 € eingeplant. Es stehen noch
193.983,57 € zur Verfügung. Hieraus sollte unter anderem die Erneuerung der
Berliner Straße erfolgen. Das Leistungsverzeichnis für diese Maßnahme ist
bereits aufgestellt. Sie wurde mit Kosten von ca. 90.000,00 € kalkuliert. Die
Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Submission erfolgt demnächst. Das
Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten. Somit kann nicht gesagt werden,
ob der kalkulierte Rahmen eingehalten werden kann.
Es kann jedoch
davon ausgegangen werden, dass, wie zu 20.043 vorgeschlagen, 10.000,00 € für
eine Umwidmung zur Verfügung stehen.
Der verbleibende
Restbetrag von 183.983,57 € soll in das folgende Haushaltsjahr übertragen
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
175.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
165.500,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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|
Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
10.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV 20.044 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt die Umwidmung eines Teilbetrages von 10.000,00 €
aus dem Investitionsvorhaben 20.044 (Ausbau von Stadtstraßen) nach 20.043
(Ausbau von Gehwegen).