Betreff
Umwidmung im Investitionshaushalt der Stadt Lüchow (Wendland)
20.043 Ausbau von Gehwegen
20.044 Ausbau von Stadtstraßen
Vorlage
003/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

20.043 Ausbau von Gehwegen

 

Im Investitionshaushalt war zunächst ein Ansatz von 80.000,00 € vorgesehen. Hierin waren auch 20.000,00 € für die Erneuerung des Gehweges in der Leipziger Straße enthalten. Hinzugekommen ist die Baumaßnahme des Gehweges auf dem Jeetzeldeich. Hier betrug der erwartete Anteil der Stadt Lüchow (Wendland) 50.000,00 €. Träger der übrigen Kosten war der Jeetzeldeichverband, wobei die finanzielle Abwicklung über die Stadt Lüchow (Wendland) laufen sollte. Dieses hatte dann zur Folge, dass die Kosten des Gehweges auf dem Deich in voller Höhe in den Haushalt einzuplanen waren. Es wurden überplanmäßige Ausgaben am 16. Juli 2020 in Höhe von 48.000,00 € und am 22. September 2020 in Höhe von 37.500,00 € bewilligt. Das Gesamtvolumen des Investitionsvorhabens betrug somit 165.500,00 €. Nach Abrechnung des Gehweges auf dem Deich und Eingang des Anteils vom Jeetzeldeichverbandes bleibt festzustellen, dass der Kostenanteil der Stadt Lüchow (Wendland) eingehalten wurde.

Es verleibt ein Rest von 15.414,88 € für die geplante und bereits beauftragte Erneuerung des Gehweges in der Leipziger Straße.

Die Baumaßnahme konnte wegen Auslastung des Unternehmens noch nicht begonnen werden. Die Erneuerung des Gehweges wird ca. 25.000,00 € kosten.

Zur Kostendeckung soll der bestehende Rest in Höhe von 15.414,88 € in das Jahr 2021 übertragen werden. Für den fehlenden Restbetrag wird die Umwidmung eines Teilbetrages von 10.000,00 € aus dem Investitionsvorhaben 20.044 (Ausbau von Stadtstraßen) vorgeschlagen.

 

20.044 Ausbau von Stadtstraßen

 

Im Investitionshaushalt war ein Betrag von 200.000,00 € eingeplant. Es stehen noch 193.983,57 € zur Verfügung. Hieraus sollte unter anderem die Erneuerung der Berliner Straße erfolgen. Das Leistungsverzeichnis für diese Maßnahme ist bereits aufgestellt. Sie wurde mit Kosten von ca. 90.000,00 € kalkuliert. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Submission erfolgt demnächst. Das Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten. Somit kann nicht gesagt werden, ob der kalkulierte Rahmen eingehalten werden kann.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass, wie zu 20.043 vorgeschlagen, 10.000,00 € für eine Umwidmung zur Verfügung stehen.

Der verbleibende Restbetrag von 183.983,57 € soll in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.  

    


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

175.500,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

165.500,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

10.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV 20.044

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Umwidmung eines Teilbetrages von 10.000,00 € aus dem Investitionsvorhaben 20.044 (Ausbau von Stadtstraßen) nach 20.043 (Ausbau von Gehwegen).