Betreff
Nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019 bei dem Produkt 12.2.4 "Meldewesen"
Vorlage
008/2021 SG
Aktenzeichen
33100SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan 2019 wurden im Produkt 12.2.4 „Meldewesen“ sachliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 109.800,00 € geplant. Am 19. Dezember 2019 wurde eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 5.000,00 € durch den Samtgemeindebürgermeister freigegeben. Es stand somit in diesem Produkt für 2019 ein Betrag von 114.800,00 € zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres ergab Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 120.059,75 €. Die Mehrausgaben ergaben sich im Wesentlichen aus höheren Abführungen an die Bundesdruckerei für die Fertigung von mehr Personaldokumenten als vorgesehen. Die Deckung erfolgt aus entsprechenden Mehrerträgen. Die Differenz einschließlich der bereits freigegeben überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € muss als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Höhe des Gesamtbetrages von 10.259,75 € bereitgestellt werden.

 

Hierfür ist gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 9 NKomVG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 lit. d) der Hauptsatzung ein Beschluss des Rates erforderlich.

 

Zur Finanzierung stehen Mehrerträge in diesem Produkt beim Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren) in ausreichender Höhe zur Verfügung. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten des Produktes im Haushaltsjahr:

120.059,75

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

109.800,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

12.2.4

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

10.259,75

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

3311000

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 12.2.4 „Meldewesen“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 10.259,75 €. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in Produkt 12.2.4, Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren).