Im
Haushaltsplan 2019 wurden im Produkt 12.2.4 „Meldewesen“ sachliche Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 109.800,00 € geplant. Am 19. Dezember 2019 wurde eine überplanmäßige
Ausgabe bis zu einer Höhe von 5.000,00 € durch den Samtgemeindebürgermeister
freigegeben. Es stand somit in diesem Produkt für 2019 ein Betrag von
114.800,00 € zur Verfügung.
Der
Jahresabschluss des Haushaltsjahres ergab Sachaufwendungen in Höhe von
insgesamt 120.059,75 €. Die Mehrausgaben ergaben sich im Wesentlichen aus
höheren Abführungen an die Bundesdruckerei für die Fertigung von mehr
Personaldokumenten als vorgesehen. Die Deckung erfolgt aus entsprechenden
Mehrerträgen. Die Differenz einschließlich der bereits freigegeben
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € muss als überplanmäßige Ausgabe
gemäß § 117 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in
Höhe des Gesamtbetrages von 10.259,75 € bereitgestellt werden.
Hierfür
ist gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 9 NKomVG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 lit. d)
der Hauptsatzung ein Beschluss des Rates erforderlich.
Zur Finanzierung stehen Mehrerträge in diesem Produkt beim Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren) in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten des Produktes im Haushaltsjahr: |
120.059,75 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
109.800,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
12.2.4 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
10.259,75 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
3311000 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 12.2.4 „Meldewesen“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 10.259,75 €. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in Produkt 12.2.4, Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren).