Betreff
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die sächliche Schutzausstattung der Schulen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
Vorlage
007/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Pro Schülerin und Schüler stehen mit den 20 Mio. € rund 20,00 € pro Schüler für zusätzliche sächliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit können die Schulträger sowohl Ersatz-Masken für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, als auch FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte kaufen. Aber auch Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen stehen ebenso im Förderkatalog des Kultusministeriums wie auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder oder Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln. Darüber hinaus wird in Einzelfällen die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

Es können Anschaffungen abgerechnet werden, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 30. Juni 2021.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erhält aus dem Fördertopf einen Betrag in Höhe von 14.833,00 €, der auf die Schulen gemäß der Schülerzahlen wie folgt verteilt wird:

 

Grundschule

Schülerzahl

Betrag

Clenze

167

3.365,05 €

Außenstelle Schnega

15

302,25 €

Küsten

51

1.027,65 €

Lemgow

71

1.430,65 €

Lüchow

261

5.281,90 €

Trebel

49

987,35 €

Wustrow

121

2.438,15 €

 

Die Beschaffung erfolgt durch die Schulen, der Verwendungsnachweis wird durch die Verwaltung erstellt. Der Schulträger muss sich verpflichten, die räumlichen, personellen und sächlichen Kapazitäten bereitzustellen, um eine Nutzung der dauerhaft verwendbaren Fördergegenstände mindestens bis zum 31. Dezember 2021 zu ermöglichen.

Weiterhin muss sich der Schulträger verpflichten, sämtliche Ausgaben für Betrieb, Unterhaltung, Wartung oder Reparatur der nach den Nummern 2.1.6 und 2.2 der Förderrichtlinie angeschafften Gegenstände zu übernehmen, solange diese in der Schule verwendet werden.

 

Wegen der Eilbedürftigkeit hat sich der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 4. Februar 2021 mit der Angelegenheit befasst und beschlossen, dass die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag stellen soll.

 

Da die Maßnahme bisher nicht im Haushalt veranschlagt ist, müssen die Mittel in Einnahme und Ausgabe außerplanmäßig durch Ratsbeschluss bereitgestellt werden. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

14.833,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

21.1.1/4271000

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

21.1.1/3141000

Höhe:

14.833,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Schulen, Jugend und Soziales empfiehlt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie werden Haushaltsmittel in Einnahme und Ausgabe in Höhe von 14.833,00 € im Produkt 21.1. außerplanmäßig bereitgestellt.