Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung von Containern in Schnega
Vorlage
013/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Beschluss vom 14. April 2020 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, dass auf dem Grundstück der Grundschule in Schnega Schulcontainer als Außenstelle für die Grundschule Clenze errichtet werden sollen.

Im Haushalt 2020 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden dafür 40.000,00 € eingeplant. Nach Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme sind hierfür Kosten von insgesamt rund 104.000,00 € entstanden.

 

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

Aufbau der Container + Einbauten und Equipment                        45.467,17 €

Miete für 5 Monate á 2.412,80 € / Monat                                                           12.064,00 €

Trinkwasseranschluss                                                                                    6.108,19 €

Stromanschluss Elektriker                                                                                           5.020,91 €

Hausanschluss Strom Avacon                                                                     2.131,29 €

Außentreppe                                                                                                                   2.301,44 €

Herstellung Schotterfläche als Fundament                                    25.541,96 €

Blitzschutzanlage                                                                                                            1.797,10 €

Baugrundgutachten                                                                                                       1.213,92 €

Betonplatten                                                                                                                    1.030,83 €

Verschiedenes (Baugenehmigung, Erdkabel, Sand usw.)                 992,94 €

Gesamtkosten                                                                                        103.669,75 €

 

Da der geplante Ansatz von 40.000,00 € um rund 64.000,00 € überschritten wurde, ist noch eine Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt über den Grundsatz der Gesamtdeckung.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

104.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

40.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.8

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

64.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Grundsatz der Gesamtdeckung

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 64.000,00 € für die Errichtung der Container auf dem Grundstück der Grundschule Schnega wird genehmigt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt über den Grundsatz der Gesamtdeckung.