Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sind unter den INV20.026 und 20.027 jeweils 125.000,00 € für die Beschaffung von zwei ELW´s für die Feuerwehren Wustrow und Lüchow eingeplant
Die beiden Fahrzeuge wurden Ende 2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 125.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 150.000,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung der Fahrzeuge.
Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen, auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre Leistungen erhält.
Die Deckung erfolgt aus der INV20.024, da die geplante Drehleiter nicht beschafft wird.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
320.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
250.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INVNr.: 20.026 / 20.027 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
70.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INVNr.: 20.024 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
17.000,00 |
€ |
siehe Erläuterung
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die künftigen jährlichen Folgekosten betragen voraussichtlich für Abschreibungen 8.000,00 € pro Fahrzeug und für Unterhaltung ca. 500,00 € pro Fahrzeug.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV20.026 und 20.027 von jeweils 35.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.024.