Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 12.6.1 "Brandschutz"
Vorlage
014/2021 SG
Aktenzeichen
(6) 370600SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sind unter den INV20.026 und 20.027 jeweils 125.000,00 € für die Beschaffung von zwei ELW´s für die Feuerwehren Wustrow und Lüchow eingeplant

 

Die beiden Fahrzeuge wurden Ende 2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 125.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.

Für die Beschaffung der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 150.000,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung der Fahrzeuge.

Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen, auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre Leistungen erhält.

 

Die Deckung erfolgt aus der INV20.024, da die geplante Drehleiter nicht beschafft wird.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

320.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

250.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INVNr.: 20.026 / 20.027

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

70.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INVNr.: 20.024

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

17.000,00

                                                                                                                                              siehe Erläuterung

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die künftigen jährlichen Folgekosten betragen voraussichtlich für Abschreibungen 8.000,00 € pro Fahrzeug und für Unterhaltung ca. 500,00 € pro Fahrzeug. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV20.026 und 20.027 von jeweils 35.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.024.