Für das Jahr 2020 sind noch Rechnungen im Produkt 36.6.2 „Jugend- und Familieneinrichtungen“ an den Kommunal-Service-Lüchow (KSL) offen und zu zahlen. Es handelt sich hierbei um Rechnungen für Spielplatzkontrollen und dortige Wartungen und Reparaturen sowie Kontrollen auf der Skateranlage mit entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Laub und Müll sammeln). Es sind derzeit noch Rechnungen in Höhe von ca. 3.000,00 € aus den Monaten November und Dezember 2020 zu buchen.
Der Ansatz (75.000,00 €) im Produkt dafür war bereits erschöpft und auch die im November 2020 beantragte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 € ist verbraucht, sodass erneut eine überplanmäßige Ausgabe beantragt werden muss.
Im Produkt Marktwesen (57.3.1) stehen wegen des nicht durchgeführten Frühjahrs- und Weihnachtsmarktes noch ausreichend Mittel zur Verfügung, die als Deckung der überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 36.6.2 „Jugend- und Familieneinrichtungen“ (also Spielplätze, Skateranlage, Dirtpark) herangezogen werden können.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
108.000,00 (KSL) |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
75.000,00 (KSL) |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
33.000,00 |
€ |
. |
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
4291001/636001 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen
Auswirkungen:
Im Haushaltsansatz 2020 standen 75.000,00 € zur Verfügung. Per Ratsbeschluss vom 23.11.2020 wurden bereits 30.000,00 € überplanmäßig aus anderen Budgets bewilligt. Diese Mittel reichen jedoch nicht aus, um die nach diesem Beschluss eingegangenen Rechnungen begleichen zu können.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im Produkt „Jugend und
Familieneinrichtungen“ in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2020 zu genehmigen.
Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkte Marktwesen
gedeckt werden.