Zum
01.11.2006 ist im Landkreis Lüchow-Dannenberg eine kommunale Neugliederung in
Kraft getreten.
Sie
basiert auf dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz).
Das
Gesetz enthält folgende Kernpunkte:
1.
Mit Wirkung vom
01.11.2006 wurden die Samtgemeinden Lüchow und Clenze zur neuen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) fusioniert. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die Samtgemeinden
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) zusammengeschlossen. Die Samtgemeinde
Gartow blieb unverändert bestehen.
2.
Im § 4 des
Lüchow-Dannenberg-Gesetzes wird festgelegt, dass sämtliche bisher in die
Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises,
soweit nicht Bundesrecht weiterhin ausdrücklich die Zuständigkeit der Gemeinden
bestimmt, auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg übergehen.
3.
Zusätzlich zu den
bisher schon vorhandenen Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit
wurde im § 5 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes das Konstrukt einer
Verwaltungsgemeinschaft geschaffen, das den Kommunen im Landkreis
Lüchow-Dannenberg die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung
durch einen zu bestimmenden Beteiligten im Wege eines speziellen
öffentlich-rechtlichen Vertrages gibt.
Unter
dem 08.02.2007 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) die
Ausführung des Gesetzes konkretisiert. Dort ist nochmals dargelegt worden, dass
die Nds. Landesregierung nach wie vor das Ziel verfolgt, die finanzielle
Ausgangssituation der Kommunen im Raum Lüchow-Dannenberg durch die Gewährung
von weiteren Bedarfszuweisungen als Starthilfe im Zusammenhang mit der
Ausführung der Veränderungen des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes bis zu einer Höhe
von 30 Mio. € zu verbessern.
Die
Gewährung dieser Bedarfszuweisung ist allerdings an die Vorlage eines
interkommunal abgestimmten Abschlussberichtes gekoppelt.
Das
bedeutet, dass etwaige Bewilligungen an den Abschluss von Zielvereinbarungen
geknüpft sind. Neben den klassischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
erwartet das MI, dass alle beteiligten Kommunen von den sich aus dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz ergebenden Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung
intensiv Gebrauch machen und entsprechende Maßnahmen konkret zum wesentlichen
Bestandteil des zu erarbeitenden Zielvereinbarungsentwurfes werden. Dabei wurde
neben dem Aufgabenübergang gemäß § 4 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes
insbesondere auf die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften gemäß § 5 des
Lüchow-Dannenberg-Gesetzes verwiesen.
Der
Vorlage eines interkommunal abgestimmten Zielvereinbarungsentwurfes sieht das
MI bis zum 30.04.2007 entgegen. Über weitere
Bedarfszuweisungsbewilligungen wird nach Zustandekommen dieser Zielvereinbarungen
entschieden. Dabei wird sich, so das MI, die Bemessung der Höhe einer evtl. zu
bewilligenden Bedarfszuweisung und der Zeitraum, über den die bereitgestellten
Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können, wesentlich an der eigenen
Konsolidierungsbereitschaft der beteiligten Kommunen orientieren.
Eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungsvertretern des Landkreises und der
Samtgemeinden, hat zwischenzeitlich mehrmals getagt und als Ergebnis insgesamt
12 Verwaltungsbereiche definiert und untersucht, bei denen es zu konkreten
Verwaltungsgemeinschaften kommen könnte.
Es
handelt sich um folgende Bereiche:
1.
Gebäudewirtschaft
2.
Wirtschaftsführung
2.1 Steuern und Abgaben
2.2 Kassenwesen
2.3 Haushalt
2.4 Zentrale Buchhaltung
3.
Tiefbau/Straßenbau
4.
Einkauf
4.1 Beschaffungen
4.2 Vergabestelle/Ausschreibungen
5.
Zentrale
Personalabrechnung
6.
Beauftragtenwesen
7.
Bauhöfe
8.
EDV
9.
Bürgerbüro
10.
Gem.
Schulverwaltung
11.
Telefonzentrale
12.
Jugendzentren
Weitere
Einzelheiten können der beigefügten Aufstellung (Anlage 1) entnommen werden.
Für
dieses zu formulierende Gesamtkonzept ist es notwendig, dass die Beteiligten
erklären, in welchen Verwaltungsbereichen sie konkret zu einer Zusammenarbeit
bereit sind, ggfs. diese Bereitschaft erst ab einen bestimmten Zeitpunkt
besteht und ob im Einzelfall andere besondere Bedingungen oder Anmerkungen zu
berücksichtigen sind.
In
der kreisweiten Arbeitsgruppe ist bereits deutlich geworden, dass in einigen
Fällen durchaus eine Zusammenarbeit gewünscht ist, dies aber z. B. aus
EDV-technischen Gründen oder wegen der noch bevorstehenden Einführung der
DOPPIK erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehbar ist.
Deshalb
besteht Einigkeit darin, dass im Einzelfall jeweils die Partner mit der
Zusammenarbeit beginnen, die dazu schon bereit und in der Lage sind und
grundsätzlich auch eine "Beitrittsmöglichkeit" für Dritte dauerhaft
bestehen bleibt.
Die
Ausgestaltung einer Verwaltungsgemeinschaft für den jeweiligen Bereich ist
jeweils in einer eigenständigen Verwaltungsvereinbarung den Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen. In diesen Verwaltungsvereinbarungen sind die
wahrzunehmenden Aufgaben, der Umfang der Kooperation, die Organisation in Bezug
auf Aufgaben, Personal und Gerätschaften und die Kostenregelung im jeweiligen
Einzelfall zu regeln. Es erfolgt für jeden Einzelfall die entsprechende
Ausarbeitung durch eine hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe.
Bevor
eine Einzelbeschlussfassung erfolgt, müssen die Punkte "Vergaberecht"
und eine mögliche Umsatzbesteuerung abgeklärt sein. Dieses ist auch Bestandteil
des Beschlussvorschlages, um möglichen Schadenersatzansprüchen vorzubeugen.
Die
Gliederung des Abschlussberichtes zum Lüchow-Dannenberg-Gesetz ist als Anlage 2
beigefügt.
Ein
Entwurf dieses Abschlussberichtes wird voraussichtlich erst zur Sitzung des
Samtgemeinderates am 24.04.2007 vorliegen, da die Erstellung noch nicht
abgeschlossen ist.
Unter
dem Punkt III. werden Maßnahmen aus den Jahren 2002 - 2006 der ehemaligen
Samtgemeinden Clenze und Lüchow dargestellt, die zu größeren Einsparungen
geführt haben.
Genannt
werden hier Personalabbau, Übertragung Sportplatz, Schließung des Hallenbades
sowie die Verringerung der Personalkosten. So wurden z. B. alleine beim
Personalabbau bei der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow insgesamt 26,36 Stellen
eingespart. Das ergibt nach den Durchschnittssätzen der KGSt. eine Einsparung
von rd. 1,78 Mio. €.
Unter
Punkt 3.5 werden die gemeinsamen Maßnahmen dargestellt. Aufgeführt wurden hier
die Erhebung von Hallennutzungsgebühren, Zentralisierung der
Kindertagesbetreuung beim Landkreis, Zusammenarbeit bei den Bauhöfen
(Gemeinsame Tankstelle, Austausch von Gerätschaften, Winterdienst), gemeinsames
Vollstreckungswesen, gemeinsame Personalabrechnung, Brandschutzkonzept, Einführung
NKR (Dannenberg und der Landkreis), Bücherei Lüchow (gleichzeitig
Schulbibliothek), Feuerwehrtechnische Zentrale,
Betriebswirtschaftliche Unterstützung in der Gebäudewirtschaft, Einsatz
der Straßenkehrmaschine in der SG Elbtalaue, Elbtalaue-Wendland-Touristik
(EWT), gemeinsamer Internetauftritt und gemeinsames Zins- und
Schuldenmanagement.
Der
Entwurfstext der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu Punkt 5.1.2 ist dieser
Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Der
Punkt 5.3 wird im Wesentlichen aus der in der Anlage 1 befindlichen Aufstellung
der möglichen Verwaltungsgemeinschaften bestehen.
Noch nicht bezifferbar.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeinderat
a)
nimmt vom
Abschlusskonzept über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nach dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz Kenntnis,
b)
erklärt seine
grundsätzliche Bereitschaft, mit dem Landkreis und den Samtgemeinden Elbtalaue
und Gartow im Rahmen von Verwaltungsgemeinschaften in den Bereichen zusammenzuarbeiten,
wo es wirtschaftlich und sinnvoll ist und
c)
beschließt, sich
für den Abschluss der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften eine
Einzelbeschlussfassung vorzubehalten, wobei folgende Punkte geklärt sein
müssen, damit es nicht zu Schadenersatzansprüchen und zusätzlichen finanziellen
Belastungen der Samtgemeinde führt:
- Vergaberecht
- Steuerrecht einschl. Mehrwertsteuer
- Finanzielle Auswirkung auf die Samtgemeinde