Betreff
Abschlussbericht an das Nds. MI über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften
Vorlage
107/1
Aktenzeichen
103110SG:PG Haushalt
Art
Sitzungsvorlage SG

Zum 01.11.2006 ist im Landkreis Lüchow-Dannenberg eine kommunale Neugliederung in Kraft getreten.

Sie basiert auf dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz).

 

Das Gesetz enthält folgende Kernpunkte:

 

1.     Mit Wirkung vom 01.11.2006 wurden die Samtgemeinden Lüchow und Clenze zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fusioniert. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) zusammengeschlossen. Die Samtgemeinde Gartow blieb unverändert bestehen.

 

2.     Im § 4 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes wird festgelegt, dass sämtliche bisher in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, soweit nicht Bundesrecht weiterhin ausdrücklich die Zuständigkeit der Gemeinden bestimmt, auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg übergehen.

 

3.     Zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde im § 5 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes das Konstrukt einer Verwaltungsgemeinschaft geschaffen, das den Kommunen im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung durch einen zu bestimmenden Beteiligten im Wege eines speziellen öffentlich-rechtlichen Vertrages gibt.

 

Unter dem 08.02.2007 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Ausführung des Gesetzes konkretisiert. Dort ist nochmals dargelegt worden, dass die Nds. Landesregierung nach wie vor das Ziel verfolgt, die finanzielle Ausgangssituation der Kommunen im Raum Lüchow-Dannenberg durch die Gewährung von weiteren Bedarfszuweisungen als Starthilfe im Zusammenhang mit der Ausführung der Veränderungen des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes bis zu einer Höhe von 30 Mio. € zu verbessern.

 

Die Gewährung dieser Bedarfszuweisung ist allerdings an die Vorlage eines interkommunal abgestimmten Abschlussberichtes gekoppelt.

Das bedeutet, dass etwaige Bewilligungen an den Abschluss von Zielvereinbarungen geknüpft sind. Neben den klassischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung erwartet das MI, dass alle beteiligten Kommunen von den sich aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz ergebenden Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung intensiv Gebrauch machen und entsprechende Maßnahmen konkret zum wesentlichen Bestandteil des zu erarbeitenden Zielvereinbarungsentwurfes werden. Dabei wurde neben dem Aufgabenübergang gemäß § 4 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes insbesondere auf die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften gemäß § 5 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes verwiesen.

Der Vorlage eines interkommunal abgestimmten Zielvereinbarungsentwurfes sieht das MI bis zum 30.04.2007 entgegen. Über weitere Bedarfszuweisungsbewilligungen wird nach Zustandekommen dieser Zielvereinbarungen entschieden. Dabei wird sich, so das MI, die Bemessung der Höhe einer evtl. zu bewilligenden Bedarfszuweisung und der Zeitraum, über den die bereitgestellten Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können, wesentlich an der eigenen Konsolidierungsbereitschaft der beteiligten Kommunen orientieren.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungsvertretern des Landkreises und der Samtgemeinden, hat zwischenzeitlich mehrmals getagt und als Ergebnis insgesamt 12 Verwaltungsbereiche definiert und untersucht, bei denen es zu konkreten Verwaltungsgemeinschaften kommen könnte.

 

Es handelt sich um folgende Bereiche:

 

1.     Gebäudewirtschaft

 

2.     Wirtschaftsführung          
2.1  Steuern und Abgaben        
2.2  Kassenwesen         
2.3  Haushalt       
2.4  Zentrale Buchhaltung

 

3.     Tiefbau/Straßenbau

 

4.     Einkauf    
4.1  Beschaffungen        
4.2  Vergabestelle/Ausschreibungen

 

5.     Zentrale Personalabrechnung

 

6.     Beauftragtenwesen

 

7.     Bauhöfe

 

8.     EDV

 

9.     Bürgerbüro

 

10. Gem. Schulverwaltung

 

11. Telefonzentrale

 

12. Jugendzentren

 

Weitere Einzelheiten können der beigefügten Aufstellung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Für dieses zu formulierende Gesamtkonzept ist es notwendig, dass die Beteiligten erklären, in welchen Verwaltungsbereichen sie konkret zu einer Zusammenarbeit bereit sind, ggfs. diese Bereitschaft erst ab einen bestimmten Zeitpunkt besteht und ob im Einzelfall andere besondere Bedingungen oder Anmerkungen zu berücksichtigen sind.

In der kreisweiten Arbeitsgruppe ist bereits deutlich geworden, dass in einigen Fällen durchaus eine Zusammenarbeit gewünscht ist, dies aber z. B. aus EDV-technischen Gründen oder wegen der noch bevorstehenden Einführung der DOPPIK erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehbar ist.

Deshalb besteht Einigkeit darin, dass im Einzelfall jeweils die Partner mit der Zusammenarbeit beginnen, die dazu schon bereit und in der Lage sind und grundsätzlich auch eine "Beitrittsmöglichkeit" für Dritte dauerhaft bestehen bleibt.

 

Die Ausgestaltung einer Verwaltungsgemeinschaft für den jeweiligen Bereich ist jeweils in einer eigenständigen Verwaltungsvereinbarung den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesen Verwaltungsvereinbarungen sind die wahrzunehmenden Aufgaben, der Umfang der Kooperation, die Organisation in Bezug auf Aufgaben, Personal und Gerätschaften und die Kostenregelung im jeweiligen Einzelfall zu regeln. Es erfolgt für jeden Einzelfall die entsprechende Ausarbeitung durch eine hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe.

 

Bevor eine Einzelbeschlussfassung erfolgt, müssen die Punkte "Vergaberecht" und eine mögliche Umsatzbesteuerung abgeklärt sein. Dieses ist auch Bestandteil des Beschlussvorschlages, um möglichen Schadenersatzansprüchen vorzubeugen.

 

Die Gliederung des Abschlussberichtes zum Lüchow-Dannenberg-Gesetz ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Ein Entwurf dieses Abschlussberichtes wird voraussichtlich erst zur Sitzung des Samtgemeinderates am 24.04.2007 vorliegen, da die Erstellung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Unter dem Punkt III. werden Maßnahmen aus den Jahren 2002 - 2006 der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow dargestellt, die zu größeren Einsparungen geführt haben.

Genannt werden hier Personalabbau, Übertragung Sportplatz, Schließung des Hallenbades sowie die Verringerung der Personalkosten. So wurden z. B. alleine beim Personalabbau bei der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow insgesamt 26,36 Stellen eingespart. Das ergibt nach den Durchschnittssätzen der KGSt. eine Einsparung von rd. 1,78 Mio. €.

Unter Punkt 3.5 werden die gemeinsamen Maßnahmen dargestellt. Aufgeführt wurden hier die Erhebung von Hallennutzungsgebühren, Zentralisierung der Kindertagesbetreuung beim Landkreis, Zusammenarbeit bei den Bauhöfen (Gemeinsame Tankstelle, Austausch von Gerätschaften, Winterdienst), gemeinsames Vollstreckungswesen, gemeinsame Personalabrechnung, Brandschutzkonzept, Einführung NKR (Dannenberg und der Landkreis), Bücherei Lüchow (gleichzeitig Schulbibliothek), Feuerwehrtechnische Zentrale,  Betriebswirtschaftliche Unterstützung in der Gebäudewirtschaft, Einsatz der Straßenkehrmaschine in der SG Elbtalaue, Elbtalaue-Wendland-Touristik (EWT), gemeinsamer Internetauftritt und gemeinsames Zins- und Schuldenmanagement.

 

Der Entwurfstext der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu Punkt 5.1.2 ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Punkt 5.3 wird im Wesentlichen aus der in der Anlage 1 befindlichen Aufstellung der möglichen Verwaltungsgemeinschaften bestehen.

 

 

 


Noch nicht bezifferbar.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeinderat

 

a)     nimmt vom Abschlusskonzept über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz Kenntnis,

 

b)     erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, mit dem Landkreis und den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow im Rahmen von Verwaltungsgemeinschaften in den Bereichen zusammenzuarbeiten, wo es wirtschaftlich und sinnvoll ist und

 

c)     beschließt, sich für den Abschluss der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften eine Einzelbeschlussfassung vorzubehalten, wobei folgende Punkte geklärt sein müssen, damit es nicht zu Schadenersatzansprüchen und zusätzlichen finanziellen Belastungen der Samtgemeinde führt:            

- Vergaberecht   
- Steuerrecht einschl. Mehrwertsteuer 
- Finanzielle Auswirkung auf die Samtgemeinde