Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Bleichwiese, An den Gärten" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
006/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein freies Grundstück in der Straße „An den Gärten“ Flurstück 58/1, Flur 5, Gemarkung Lüchow, zu erwerben und zu bebauen. Auf den beiden Nachbargrundstücken sind dreigeschossige Wohnblocks vorhanden. Der Bebauungsplan „Bleichwiese, An den Gärten“ weist für das Grundstück ein Reines Wohngebiet (WR) aber kein Baufenster auf. Es ist vorgesehen, dort Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern zu errichten. Vor diesem Hintergrund hat der Vorhabenträger eine Änderung des Bebauungsplanes bei der Stadt Lüchow (Wendland) beantragt.

 

Im Zuge der Änderung müssen zusätzlich zur Ausweisung eines Baufensters auch die öffentlichen Stellplätze neu geordnet und gegebenenfalls ersetzt werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bei diesem Vorhaben könnten Belange des Artenschutzes berührt sein, sodass eine fachgerechte Untersuchung dieser Thematik erforderlich ist.

 

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.

Hierzu wird noch ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straße, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Bleichwiese, An den Gärten“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 58/1, Flur 5, Gemarkung Lüchow.