Ein ansässiges
Unternehmen beabsichtigt, sein Firmengelände in der Tarmitzer Straße um ca. 20
m nach Süden zu erweitern. Südlich der geplanten Waschhalle soll eine
Stellplatzanlage mit 50 Stellplätzen für Mitarbeiter und Buskunden errichtet
werden. Die Erweiterung soll in das städtische Grundstück (Gemarkung Lüchow,
Flur 5, Flurstück 29/88) hinein erfolgen und hat eine Fläche von ca. 960
m². Hierbei handelt es sich um eine städtische Waldfläche. Diese ist im
bestehenden Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche – ökologische Zelle –
ausgewiesen.
Das Unternehmen hat
sich im Nahverkehrssektor und auch im Reise- und Taxibereich positiv
weiterentwickelt. Inzwischen ist das Firmengelände fast vollständig durch
Linienbusse, Reisebusse, Kleinbusse und Taxis belegt. Es mangelt erheblich an
Stellplätzen. Das führt dazu, dass derzeit Mitarbeiter und Kunden nicht nur die
umliegenden Straßen zuparken, sondern auch bei anderen Firmen auf den
Parkplätzen ihre PKW’s abstellen. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der
Firma dringender Bedarf an weiteren Stellplätzen. Daher ist die Änderung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ beantragt worden. In dem Antrag
hat das Unternehmen auch deutlich gemacht, dass eine Ausweisung von
Stellplätzen an einem anderen Standort aufgrund der Betriebsabläufe nicht denkbar
ist.
Der Städteplaner
wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt.
Hierüber wird noch
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straße, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Tarmitzer
Straße Nord“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst Teilbereiche der
Flurstücke 29/87, 29/88 und 29/89, Flur 5, Gemarkung Lüchow, und ist im
anliegenden Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 007/2021 ST vom 19.02.2021
als Anlage beigefügt ist, dargestellt.