Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich der Tarmitzer Straße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
007/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Ein ansässiges Unternehmen beabsichtigt, sein Firmengelände in der Tarmitzer Straße um ca. 20 m nach Süden zu erweitern. Südlich der geplanten Waschhalle soll eine Stellplatzanlage mit 50 Stellplätzen für Mitarbeiter und Buskunden errichtet werden. Die Erweiterung soll in das städtische Grundstück (Gemarkung Lüchow, Flur 5, Flurstück 29/88) hinein erfolgen und hat eine Fläche von ca. 960 m². Hierbei handelt es sich um eine städtische Waldfläche. Diese ist im bestehenden Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche – ökologische Zelle – ausgewiesen.

 

Das Unternehmen hat sich im Nahverkehrssektor und auch im Reise- und Taxibereich positiv weiterentwickelt. Inzwischen ist das Firmengelände fast vollständig durch Linienbusse, Reisebusse, Kleinbusse und Taxis belegt. Es mangelt erheblich an Stellplätzen. Das führt dazu, dass derzeit Mitarbeiter und Kunden nicht nur die umliegenden Straßen zuparken, sondern auch bei anderen Firmen auf den Parkplätzen ihre PKW’s abstellen. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Firma dringender Bedarf an weiteren Stellplätzen. Daher ist die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ beantragt worden. In dem Antrag hat das Unternehmen auch deutlich gemacht, dass eine Ausweisung von Stellplätzen an einem anderen Standort aufgrund der Betriebsabläufe nicht denkbar ist.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt.

Hierüber wird noch ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.  

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straße, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Tarmitzer Straße Nord“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst Teilbereiche der Flurstücke 29/87, 29/88 und 29/89, Flur 5, Gemarkung Lüchow, und ist im anliegenden Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 007/2021 ST vom 19.02.2021 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.