Im Ergebnishaushalt
2020 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sind im Produkt „Straßenreinigung,
Winterdienst“ 202.500,00 € veranschlagt. Ursprünglich waren 225.000,00 €
beantragt worden. Durch die pauschale 10 %ige Haushaltskürzung ist der
beantragte Ansatz um 22.500,00 € gekürzt worden.
Zum Jahresende
musste festgestellt werden, dass Rechnungen des Kommunal-Service Lüchow und
Dritter in Höhe von 22.458,50 € nicht ausgeglichen werden konnten; darunter
auch die Ausgaben für den Einsatz der Kehrmaschine für Dritte mit
anschließender Abrechnung.
Die überplanmäßigen
Ausgaben können jedoch durch zur Verfügung stehende noch nicht verausgabte
Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“ von 22.500,00 € ausgeglichen
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
225.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
202.500,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.5.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
22.500,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
54.1.1 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
22.500,00 € aus dem Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßigen Ausgabe für das
Jahr 2020 in dem Produkt 54.5.1 „Straßenreinigung, Winterdienst“ von 22.500,00
€ zu genehmigen.
Die überplanmäßige
Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt 54.1.1 “Straßen und Wege“ gedeckt
werden.