Im Ergebnishaushalt
2020 der Stadt Lüchow (Wendland) sind im Produkt „Öffentliche Parkplätze“
39.700,00 € veranschlagt. Es stehen derzeit noch 694,21 € zur Verfügung
Es musste jedoch
festgestellt werden, dass Rechnungen des Kommunal-Service-Lüchow (KSL) in Höhe
von 5.720,00 € nicht ausgeglichen werden können. Im
November/Dezember 2020 hat der KSL noch umfangreiche Reinigungsarbeiten auf den
Parkplätzen ausgeführt.
Die überplanmäßigen Ausgaben können durch eingesparte Mittel im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ finanziert werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
44.800,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
Produkt 51.1.1 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Einsparungen im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ in Höhe von 5.100,00 €
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2020 in
dem Produkt 54.6.1 „Öffentlichen Parkplätze“ von 5.100,00 € zu genehmigen.
Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt 51.1.1„Bauleitplanung“ gedeckt werden.