Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im Produkt "Öffentliche Parkplätze"
Vorlage
012/2021 ST
Aktenzeichen
320601ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Ergebnishaushalt 2020 der Stadt Lüchow (Wendland) sind im Produkt „Öffentliche Parkplätze“ 39.700,00 € veranschlagt. Es stehen derzeit noch 694,21 € zur Verfügung

 

Es musste jedoch festgestellt werden, dass Rechnungen des Kommunal-Service-Lüchow (KSL) in Höhe von 5.720,00 € nicht ausgeglichen werden können. Im November/Dezember 2020 hat der KSL noch umfangreiche Reinigungsarbeiten auf den Parkplätzen ausgeführt.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben können durch eingesparte Mittel im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ finanziert werden.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

44.800,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Produkt 51.1.1

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Einsparungen im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ in Höhe von 5.100,00 € 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2020 in dem Produkt 54.6.1 „Öffentlichen Parkplätze“ von 5.100,00 € zu genehmigen.

Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt 51.1.1„Bauleitplanung“ gedeckt werden.