Betreff
Entscheidung über den Standort des Neubaus der Grundschule in Wustrow (Wendland)
Vorlage
011/2021 SG/1
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 entschieden, dass die Grundschule in Wustrow (Wendland) ein neues Schulgebäude erhalten soll und das alte Gebäude abgerissen wird.

Die Entscheidung über den Standort des Neubaus wurde vertagt, da die Stadt Wustrow (Wendland) Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten sollte.

Inzwischen hat die Stadt Wustrow (Wendland) eine Stellungnahme abgegeben, welche der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegt.

Ebenfalls haben der TuS Wustrow e. V. und die Grundschule Wustrow eine Stellungnahme abgegeben. Auch diese Stellungnahmen liegen der Sitzungsvorlage als Anlagen bei.

 

Die Stadt Wustrow (Wendland) bevorzugt einen Neubau des Schulgebäudes an der Salzwedel Straße und westlich davon einen Sportplatz von 60 m x 100 m.

Bei dieser Variante würde ein erheblicher Teil des „Zauberwaldes“ gerodet werden müssen. Eine weitere Variante für die Stadt Wustrow (Wendland) wäre ein Neubau auf der Fläche der alten Schule.

 

Der TuS Wustrow e. V. hat in seiner Stellungnahme eine neue Variante dargelegt. Hier soll der Neubau an der Salzwedeler Straße erfolgen und der Ersatzneubau der Sportplatzfläche erfolgt südlich der Tennisplätze auf einem separaten Grundstück. Außerdem wünscht sich der TuS Wustrow e. V. eine Rasenfläche südlich der vorhandenen Sporthalle.

 

Des Weiteren wären für den TuS Wustrow e. V. der Neubau der Schule an der Salzwedeler Straße und - wie auch von der Stadt Wustrow (Wendland) beschrieben - eine Ersatzspielfläche östlich der neuen Schule denkbar.

Für diese Variante würde die Schule aber bis auf ca. 15 m an die vorhandene Wohnbebauung heranrücken, sodass hier Probleme mit den Eigentümern vorprogrammiert sind.

 

Eine Ersatzspielfläche nach den DFB-Anforderungen (45 m x 90 m) südlich der vorhandenen Sporthalle der Grundschule hält der TuS Wustrow e. V. aus Platzgründen nicht für realisierbar.

 

Die Grundschule Wustrow bevorzugt in ihrer Stellungnahme einen Schulneubau mittig auf dem Sportplatz an der Salzwedeler Straße. Die zentrale Lage ermöglicht der Grundschule eine pädagogisch wertvolle Anlage der gesamten Schulhoffläche. Außerdem macht die Grundschule in ihrer Stellungnahme nochmals deutlich, wie wichtig der „Zauberwald“ für die Schule ist und das dieser unter allen Umständen in seinem jetzigen Ausmaß zu erhalten ist.

 

Außerdem legt die Grundschule Wustrow dar, dass sie für den Sportunterricht keine Sportplatzfläche nach DFB-Anforderungen benötigt. Der Schule würde eine Rasenfläche mit 35 m x 60 m und zwei Kleinfeldtoren reichen. Diese Fläche wäre unproblematisch südlich der vorhandenen Sporthalle herzustellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist als Schulträger die Stellungnahme der Schule auf Erhalt des „Zauberwaldes“ und die Positionierung der Schule maßgeblich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Schulneubau mittig auf die Sportplatzfläche zu bauen, um für die Grundschule alle pädagogischen Möglichkeiten offen zu halten und auch den nachbarrechtlichen Interessen der anliegenden Wohnbebauung gerecht zu werden. Außerdem sollte südlich der Sporthalle eine Sportplatzfläche mit 35 m x 60 m mit zwei Kleinfeldtoren, eine 50-m-Laufbahn sowie eine Weitsprunggrube hergestellt werden.

 

Mit dem Vorschlag werden die Belange der Schule vollkommen berücksichtigt und es wird, mit der Sportplatzfläche von 35 m x 60 m, auch auf die Wünsche des TuS Wustrow e. V. nach einer Rasenfläche südlich der Sporthalle eingegangen.

 

Der TuS Wustrow e. V. kann parallel eine Ersatzspielfläche auf einem separaten Grundstück südlich der Tennisplätze erstellen.

 

Hier besteht für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Möglichkeit, dem TuS Wustrow e. V. hierfür einen Zuschuss zu zahlen.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

451.800,00

+ möglichem Zuschuss an den TuS Wustrow e. V.

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

3.500.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV18.004

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

In den Folgejahren fallen Aufwendungen in Form von Abschreibungen und Pflegekosten für die Sportanlage an. Die Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 


Ohne!