Mit dieser Vorlage
wird der Jahresabschluss 2017 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt.
1. Kurzdarstellung Jahresabschluss 2017
1.1
Gesamtergebnisrechnung
In der
Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das
Jahresergebnis ermittelt. Die Ergebnisrechnung 2017 schließt folgendermaßen ab:
|
Ergebnis |
Planung |
Ergebnis |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2017 |
zur Planung |
Ordentliche Erträge |
18.832.161,38 |
19.362.800,00 |
19.619.946,68 |
257.146,68 |
Ordentliche Aufwendungen |
17.916.038,73 |
19.216.500,00 |
18.546.502,82 |
- 669.997,18 |
Ordentliches Ergebnis |
916.122,65 |
146.300,00 |
1.073.443,86 |
927.143,86 |
außerordentliche Erträge |
159.011,25 |
0,00 |
2.789,75 |
2.789,75 |
außerordentliche Aufwendungen |
-462.795,61 |
0,00 |
5.150,13 |
-
5.150,13 |
außerordentliches Ergebnis |
-303.784,36 |
0,00 |
-
2.360,38 |
-
2.360,18 |
|
|
|
|
|
Jahresergebnis |
612.338,29 |
146.300,00 |
1.071.083,48 |
924.783,48 |
Gegenüber der
Haushaltsplanung 2017 ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 925 T€
eingetreten.
Fortschreibung der
Fehlbeträge seit Einführung der Doppik 2011:
|
|
|
|
|
Verlustvorträge |
||
Jahr |
Ordentliches Ergebnis € |
Außerord. Ergebnis € |
Jahreser- gebnis € |
kameraler Sollfehlbetrag € |
Ordentliches Ergebnis € |
Außerord. Ergebnis € |
Insgesamt € |
|
|
|
|
15.948.482,30 |
|
|
|
2011 |
-394.018,00 |
21.306,10 |
-372.711,90 |
15.927.176,20 |
350.220,26 |
0,00 |
350.220,26 |
2012 |
451.204,11 |
- 34.292,01 |
416.912,10 |
15.456.228,07 |
350.220,26 |
34.292,01 |
384.512,27 |
2013 |
179.055,53 |
- 207.651,49 |
-28.595,96 |
15.277.172,54 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2014 |
7.131.098,09 |
4.211,66 |
7.135.309,75 |
8.141.862,79 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2015 |
1.294.570,55 |
138.267,75 |
1.432.838,30 |
6.709.024,49 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2016 |
916.122,65 |
-
303.784,36 |
612.338,29 |
5.792.901,84 |
350.220,26 |
545.727,86 |
895.948,12 |
2017 |
1.073.443,86 |
- 2.360,38 |
1.071.083,48 |
4.719.457,98 |
350.220,26 |
548.088,24 |
898.308,50 |
Überschüsse der
doppischen Haushaltsjahre sind zuerst mit dem in die erste Eröffnungsbilanz
übernommenen kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen. Die in der Doppik
entstandenen Fehlbeträge werden separat fortgeschrieben.
Als
Ergebnisverwendungsbeschluss wird vorgeschlagen, 1.073.443,86 € des
Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnis mit dem kameralen Soll-Fehlbetrag zu
verrechnen und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
2.360,38 € auf neue Rechnung vorzutragen.
1.1.1
Erträge
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ergebnis |
Abweichung |
Erträge Ergebnisrechnung |
2016 |
2016 |
2016 |
zum Ansatz |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
16.143.348,63 |
17.005.400,00 |
17.078.567,65 |
73.167,65 |
Auflösungserträge aus Sonderposten |
517.212,08 |
498.600,00 |
517.678,36 |
19.078,36 |
öffentlich-rechtliche Entgelte |
481.032,47 |
371.100,00 |
544.478,37 |
173.378,37 |
privatrechtliche Entgelte |
224.907,25 |
192.000,00 |
276.571,96 |
84.571,96 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
986.502,62 |
1.004.200,00 |
1.005.917,67 |
1.171,67 |
Zinsen und ähnliche Finanzerträge |
16.388,51 |
11.000,00 |
5.728,92 |
- 5.271,08 |
sonstige ordentliche Erträge |
462.769,82 |
280.500,00 |
191.003,75 |
- 89.496,25 |
Zwischensumme ordentliche Erträge |
18.832.161,38 |
19.362.800,00 |
19.619.946,68 |
257.146,68 |
außerordentliche Erträge |
159.011,25 |
0,00 |
2.789,75 |
2.789,75 |
Gesamterträge |
18.991.172,63 |
19.362.800,00 |
19.622.736,43 |
259.936,43 |
§
In 2016
sind Gesamterträge in Höhe von 19,6 Mio. € erzielt worden.
§
Die
Gesamterträge liegen um 260 T€ über der Haushaltsplanung.
§
Die
größten Ertragspositionen sind die Schlüsselzuweisungen (9,5 Mio. €) und die
Samtgemeindeumlage (6,6 Mio. €).
§
Mehrerträge
im Vergleich zur Planung 2017 sind insbesondere bei den Zuweisungen für
Kindertagestätten (+ 37 T€) und Bäder (+ 30 T€), den Verwaltungs- und
Benutzungsgebühren (+ 173 T€) und Schadensersatzleistungen (73 T€) entstanden.
1.1.2
Aufwendungen
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ergebnis |
Abweichung |
Aufwendungen Ergebnisrechnung |
2016 |
2016 |
2016 |
zum Ansatz |
Aufwendungen für aktives Personal |
6.074.632,03 |
6.571.100,00 |
6.214.604,37 |
- 356.495,63 |
Aufwendungen für Versorgung |
117.506,39 |
77.000,00 |
394.790,51 |
317.790,51 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.201.970,44 |
3.687.000,00 |
3.025.686,57 |
- 661.313,43 |
Abschreibungen |
1.031.491,47 |
942.900,00 |
1.108.138,37 |
165.238,37 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
307.647,68 |
341.500,00 |
289.865,90 |
- 51.634,10 |
Transferaufwendungen |
6.217.886,49 |
6.596.500,00 |
6.519.624,66 |
- 76.875,34 |
sonstige ordentliche Aufwendungen |
964.904,23 |
1.000.500,00 |
993.792,44 |
- 6.707,56 |
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen |
17.916.038,73 |
19.216.500,00 |
18.546.502,82 |
- 669.997,18 |
außerordentliche Aufwendungen |
462.795,61 |
0,00 |
5.150,13 |
5.150,13 |
Gesamtaufwendungen |
18.378.834,34 |
19.216.500,00 |
18.651.652,95 |
- 664.847,05 |
§
In 2017
sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 18,7 Mio. € entstanden.
§
Die
Gesamtaufwendungen liegen um 665 T€ unter der Haushaltsplanung.
§
Die
größten Aufwandspositionen sind die Personalaufwendungen einschließlich
Versorgung (6,6 Mio. €), die Kreisumlage (5,2 Mio. €), die Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungskosten (3,0 Mio. €) und die Abschreibungen (1,1 Mio. €).
§
Wesentliche
Mehraufwendungen im Vergleich zur Planung sind durch die Abschreibungen (+ 165
T€) und die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfänger (+
302 T€) eingetreten.
§
Wesentliche
Einsparungen sind bei den Personalaufwendungen (- 357 T€), den
Unterhaltungsmaßnahmen in den Straßen (- 236 T€), den Aufwendungen im Rahmen
der Anerkennung als UNESCO-Welterbe (- 165 T€) und der Schulträgerschaft (- 85
T€) zu verzeichnen.
1.2 Gesamtfinanzrechnung
Ergänzend zur
Ergebnisrechnung und Bilanz soll die Finanzrechnung alle Ein- und Auszahlungen
einer Rechnungsperiode erfassen. Sie registriert wie eine Kapitalflussrechnung
die Zahlungsströme unabhängig davon, ob sie erfolgs- oder vermögenswirksam sind
oder nicht.
Die Finanzrechnung
2017 zeigt folgende wesentliche Ergebnisse:
§
Der
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 1.134 T€
§
Der
Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt - 1.129 T€
§
Der
Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt -
383 T€.
§
Der
Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) zum 31. Dezember 2017 beträgt - 272 T€.
1.3 Bilanz
Aktiva |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
Passiva |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
1. Immaterielles Vermögen |
1.016.960,14 |
983.596,55 |
1. Nettoposition |
|
|
2. Sachvermögen |
33.272.819,01 |
33.633.920,81 |
1.1 Basis-Reinvermögen |
11.170.242,07 |
11.936.903,63 |
3. Finanzvermögen |
18.990.017,57 |
18.952.068,89 |
1.2 Rücklagen |
0,00 |
0,00 |
4. Liquide Mittel |
2.341.714,01 |
0,00 |
1.3 Jahresergebnis |
20.174,53 |
175.135,36 |
5. Aktive Rechnungsabgren-zung |
93.879,33 |
90.245,15 |
1.4 Sonderposten |
12.185.784,78 |
12.060.034,52 |
|
|
|
2. Schulden |
21.011.513,18 |
18.756.325,24 |
|
|
|
3. Rückstellungen |
11.318.675,50 |
10.730.060,27 |
|
|
|
4. Passive Rechnungsab-grenzung |
9.000,00 |
1.372,38 |
Bilanzsumme |
55.715.390,06 |
53.659.831,40 |
Bilanzsumme |
55.715.390,06 |
53.659.831,40 |
§
Die
Bilanzsumme hat sich um 2,0 Mio. € auf 53,7 Mio. € verringert.
§
Das
Sachvermögen (Grundstücke, Immobilien usw.) ist mit 33,6 Mio. € die größte
Position der Aktiva.
§
Die
Eigenkapitalquote beträgt 45,05 % (Vorjahr 41,96 %). Die Eigenkapitalquote ist
damit zufriedenstellend.
§
Zu den
Schulden zählen die langfristigen Kredite, Liquiditätskredite und die
Verbindlichkeiten. Der Stand der langfristigen Kredite zum 31.12.2017 betrug
14,2 Mio. € und die Liquiditätskredite lagen bei 3,3 Mio. €.
§
In 2017
wurden keine langfristigen Kredite aufgenommen. Der Bestand an
Liquiditätskrediten konnte um 1,2 Mio. € vermindert werden.
Die Entwicklung des
Standes der Kreditschulden zeigt die nachfolgende Grafik:
1.4 Bewertung der Jahresabschlussrechnung
§
Die
Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 schließt mit einem Überschuss von 1.071 T€
ab. Wesentliche Gründe für das gute Ergebnis sind die Einsparungen bei den
Aufwendungen für die Straßenunterhaltung sowie Anerkennung als UNESCO-Welterbe
und die Mehrerträge aus Zuwendungen, Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.
§
Das
Anlagevermögen hat eine zufriedenstellende Substanz, die Eigenkapitalquote ist
ebenfalls zufriedenstellend.
§
Der
Stand der langfristigen Kreditverbindlichkeiten und damit auch der
Verschuldungsgrad sind aufgrund der entgegen den Planungen nicht erfolgten
Darlehensaufnahmen rückläufig. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Schulden und
Rückstellungen) ist von 1.315,25 €/Ew. auf 1.227,02 €/Ew. gesunken.
§
Die
Haushaltslage ist im Hinblick auf die noch abzubauenden Fehlbeträge weiterhin
angespannt. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, ist es
dringend erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu
treffen.
Detaillierte
Informationen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung
und zur Bilanz sind dem als Anlage 1
beigefügten Jahresabschluss zu entnehmen.
2. Prüfung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss
2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg geprüft. Der
Schlussbericht über die Prüfung 2016 liegt vor. Gemäß § 129 Absatz 1 Satz 2
NKomVG ist der Schlussbericht mit einer Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen.
Der Prüfungsbericht
des RPA ist der Vorlage als Anlage 2
beigefügt. Die Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen wird als Anlage 3 beigefügt.
Der Schlussbericht
des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 schließt mit folgendem
Prüfungsschlussvermerk ab (siehe Prüfungsbericht Seite 21):
„Es wird bestätigt, dass
§ der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
§
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten wurden,
§
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
§
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.“
Es bestehen damit
keine Bedenken, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über den
Jahresabschluss 2017 beschließt und dem Samtgemeindebürgermeister für das
Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat hat gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitgeteilt, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt (§129 Absatz 2 NKomVG und § 156 Absatz 4 NKomVG).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für das zahlungswirksame Budget des
Produktes 11.1.8 „Immobilienmanagement“ in Höhe von 2.512,47 € überplanmäßig
zur Verfügung zu stellen,
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
|
Bezeichnung |
€ |
21.1.1 |
Grundschulen |
261.771,61 |
54.1.1 |
Straßenreinigung,
Winterdienst |
39.644,15 |
Insgesamt 301.415,76
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
das investive Budget des Produktes 21.1.1 „Grundschulen“ (Möbel für die
Grundschule in Clenze) in Höhe von 26.104,93 € außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen,
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2017 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
1.073.443,86 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.360,38 € auf
neue Rechnung vorzutragen und
g) dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.