Betreff
Jahresabschluss 2017 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Erteilung der Entlastung (§ 129 NKomVG)
Vorlage
027/2021 SG
Aktenzeichen
202501SG:2017/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dieser Vorlage wird der Jahresabschluss 2017 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt.

 

1. Kurzdarstellung Jahresabschluss 2017

 

1.1    Gesamtergebnisrechnung

 

In der Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das Jahresergebnis ermittelt. Die Ergebnisrechnung 2017 schließt folgendermaßen ab:

 

 

Ergebnis

Planung

Ergebnis

Abweichung

 

2016

2017

2017

zur Planung

Ordentliche Erträge

18.832.161,38

19.362.800,00

19.619.946,68

257.146,68

Ordentliche Aufwendungen

17.916.038,73

19.216.500,00

18.546.502,82

- 669.997,18

Ordentliches Ergebnis

916.122,65

146.300,00

1.073.443,86

927.143,86

außerordentliche Erträge

159.011,25

0,00

2.789,75

2.789,75

außerordentliche Aufwendungen

-462.795,61

0,00

5.150,13

-    5.150,13

außerordentliches Ergebnis

-303.784,36

0,00

-      2.360,38

-    2.360,18

 

 

 

 

 

Jahresergebnis

612.338,29

146.300,00

1.071.083,48

924.783,48

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2017 ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 925 T€ eingetreten.

 

Fortschreibung der Fehlbeträge seit Einführung der Doppik 2011:

 

 

 

 

 

 

Verlustvorträge

Jahr

Ordentliches

Ergebnis

Außerord.

Ergebnis

Jahreser-

gebnis

kameraler

Sollfehlbetrag

Ordentliches

Ergebnis

Außerord.

Ergebnis

 

Insgesamt

 

 

 

 

15.948.482,30

 

 

 

2011

-394.018,00

21.306,10

-372.711,90

15.927.176,20

350.220,26

0,00

350.220,26

2012

451.204,11

-   34.292,01

416.912,10

15.456.228,07

350.220,26

34.292,01

384.512,27

2013

179.055,53

- 207.651,49

-28.595,96

15.277.172,54

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2014

7.131.098,09

4.211,66

7.135.309,75

8.141.862,79

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2015

1.294.570,55

138.267,75

1.432.838,30

6.709.024,49

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2016

916.122,65

- 303.784,36

612.338,29

5.792.901,84

350.220,26

545.727,86

895.948,12

2017

1.073.443,86

-     2.360,38

1.071.083,48

4.719.457,98

350.220,26

548.088,24

898.308,50

 

Überschüsse der doppischen Haushaltsjahre sind zuerst mit dem in die erste Eröffnungsbilanz übernommenen kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen. Die in der Doppik entstandenen Fehlbeträge werden separat fortgeschrieben.

Als Ergebnisverwendungsbeschluss wird vorgeschlagen, 1.073.443,86 € des Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnis mit dem kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.360,38 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

1.1.1          Erträge

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

Erträge Ergebnisrechnung

2016

2016

2016

zum Ansatz

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

16.143.348,63

17.005.400,00

17.078.567,65

73.167,65

Auflösungserträge aus Sonderposten

517.212,08

498.600,00

517.678,36

19.078,36

öffentlich-rechtliche Entgelte

481.032,47

371.100,00

544.478,37

173.378,37

privatrechtliche Entgelte

224.907,25

192.000,00

276.571,96

84.571,96

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

986.502,62

1.004.200,00

1.005.917,67

1.171,67

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

16.388,51

11.000,00

5.728,92

-       5.271,08

sonstige ordentliche Erträge

462.769,82

280.500,00

191.003,75

-     89.496,25

Zwischensumme ordentliche Erträge

18.832.161,38

19.362.800,00

19.619.946,68

257.146,68

außerordentliche Erträge

159.011,25

0,00

2.789,75

2.789,75

Gesamterträge

18.991.172,63

19.362.800,00

19.622.736,43

259.936,43

 

§  In 2016 sind Gesamterträge in Höhe von 19,6 Mio. € erzielt worden.

§  Die Gesamterträge liegen um 260 T€ über der Haushaltsplanung.

§  Die größten Ertragspositionen sind die Schlüsselzuweisungen (9,5 Mio. €) und die Samtgemeindeumlage (6,6 Mio. €).

§  Mehrerträge im Vergleich zur Planung 2017 sind insbesondere bei den Zuweisungen für Kindertagestätten (+ 37 T€) und Bäder (+ 30 T€), den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (+ 173 T€) und Schadensersatzleistungen (73 T€) entstanden.

 

1.1.2          Aufwendungen

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

Aufwendungen Ergebnisrechnung

2016

2016

2016

zum Ansatz

Aufwendungen für aktives Personal

6.074.632,03

6.571.100,00

6.214.604,37

-  356.495,63

Aufwendungen für Versorgung

117.506,39

77.000,00

394.790,51

317.790,51

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.201.970,44

3.687.000,00

3.025.686,57

-  661.313,43

Abschreibungen

1.031.491,47

942.900,00

1.108.138,37

165.238,37

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

307.647,68

341.500,00

289.865,90

-    51.634,10

Transferaufwendungen

6.217.886,49

6.596.500,00

6.519.624,66

-    76.875,34

sonstige ordentliche Aufwendungen

964.904,23

1.000.500,00

993.792,44

-      6.707,56

Zwischensumme ordentliche Aufwendungen

17.916.038,73

19.216.500,00

18.546.502,82

- 669.997,18

außerordentliche Aufwendungen

462.795,61

0,00

5.150,13

5.150,13

Gesamtaufwendungen

18.378.834,34

19.216.500,00

18.651.652,95

- 664.847,05

§  In 2017 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 18,7 Mio. € entstanden.

§  Die Gesamtaufwendungen liegen um 665 T€ unter der Haushaltsplanung.

§  Die größten Aufwandspositionen sind die Personalaufwendungen einschließlich Versorgung (6,6 Mio. €), die Kreisumlage (5,2 Mio. €), die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (3,0 Mio. €) und die Abschreibungen (1,1 Mio. €).

§  Wesentliche Mehraufwendungen im Vergleich zur Planung sind durch die Abschreibungen (+ 165 T€) und die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfänger (+ 302 T€) eingetreten.

§  Wesentliche Einsparungen sind bei den Personalaufwendungen (- 357 T€), den Unterhaltungsmaßnahmen in den Straßen (- 236 T€), den Aufwendungen im Rahmen der Anerkennung als UNESCO-Welterbe (- 165 T€) und der Schulträgerschaft (- 85 T€) zu verzeichnen.

 

 

1.2     Gesamtfinanzrechnung

 

Ergänzend zur Ergebnisrechnung und Bilanz soll die Finanzrechnung alle Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode erfassen. Sie registriert wie eine Kapitalflussrechnung die Zahlungsströme unabhängig davon, ob sie erfolgs- oder vermögenswirksam sind oder nicht.

 

Die Finanzrechnung 2017 zeigt folgende wesentliche Ergebnisse:

 

§     Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 1.134 T€

§     Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt - 1.129 T€

§     Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt - 383 T€.

§     Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) zum 31. Dezember 2017 beträgt - 272 T€.

 

 

1.3     Bilanz

 

Aktiva

31.12.2016

31.12.2017

Passiva

31.12.2016

31.12.2017

1. Immaterielles Vermögen

1.016.960,14

983.596,55

1. Nettoposition

 

 

2. Sachvermögen

33.272.819,01

33.633.920,81

1.1 Basis-Reinvermögen

11.170.242,07

11.936.903,63

3. Finanzvermögen

18.990.017,57

18.952.068,89

1.2 Rücklagen

0,00

0,00

4. Liquide Mittel

2.341.714,01

0,00

1.3 Jahresergebnis

20.174,53

175.135,36

5. Aktive Rechnungsabgren-zung

93.879,33

90.245,15

1.4 Sonderposten

12.185.784,78

12.060.034,52

 

 

 

2. Schulden

21.011.513,18

18.756.325,24

 

 

 

3. Rückstellungen

11.318.675,50

10.730.060,27

 

 

 

4. Passive Rechnungsab-grenzung

9.000,00

1.372,38

Bilanzsumme

55.715.390,06

53.659.831,40

Bilanzsumme

55.715.390,06

53.659.831,40

§  Die Bilanzsumme hat sich um 2,0 Mio. € auf 53,7 Mio. € verringert.

§  Das Sachvermögen (Grundstücke, Immobilien usw.) ist mit 33,6 Mio. € die größte Position der Aktiva.

§  Die Eigenkapitalquote beträgt 45,05 % (Vorjahr 41,96 %). Die Eigenkapitalquote ist damit zufriedenstellend.

§  Zu den Schulden zählen die langfristigen Kredite, Liquiditätskredite und die Verbindlichkeiten. Der Stand der langfristigen Kredite zum 31.12.2017 betrug 14,2 Mio. € und die Liquiditätskredite lagen bei 3,3 Mio. €.

§  In 2017 wurden keine langfristigen Kredite aufgenommen. Der Bestand an Liquiditätskrediten konnte um 1,2 Mio. € vermindert werden.

 

Die Entwicklung des Standes der Kreditschulden zeigt die nachfolgende Grafik:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4     Bewertung der Jahresabschlussrechnung

 

§  Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 schließt mit einem Überschuss von 1.071 T€ ab. Wesentliche Gründe für das gute Ergebnis sind die Einsparungen bei den Aufwendungen für die Straßenunterhaltung sowie Anerkennung als UNESCO-Welterbe und die Mehrerträge aus Zuwendungen, Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.

§  Das Anlagevermögen hat eine zufriedenstellende Substanz, die Eigenkapitalquote ist ebenfalls zufriedenstellend.

§  Der Stand der langfristigen Kreditverbindlichkeiten und damit auch der Verschuldungsgrad sind aufgrund der entgegen den Planungen nicht erfolgten Darlehensaufnahmen rückläufig. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Schulden und Rückstellungen) ist von 1.315,25 €/Ew. auf 1.227,02 €/Ew. gesunken.

§  Die Haushaltslage ist im Hinblick auf die noch abzubauenden Fehlbeträge weiterhin angespannt. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu treffen.

 

Detaillierte Informationen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung und zur Bilanz sind dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss zu entnehmen.

 

2. Prüfung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg geprüft. Der Schlussbericht über die Prüfung 2016 liegt vor. Gemäß § 129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG ist der Schlussbericht mit einer Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen.

Der Prüfungsbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen wird als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 schließt mit folgendem Prüfungsschlussvermerk ab (siehe Prüfungsbericht Seite 21):

 

„Es wird bestätigt, dass

 

§     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

§     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

§     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

§     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.“

 

Es bestehen damit keine Bedenken, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über den Jahresabschluss 2017 beschließt und dem Samtgemeindebürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der Samtgemeinderat hat gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitgeteilt, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt (§129 Absatz 2 NKomVG und § 156 Absatz 4 NKomVG).   

 

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für das zahlungswirksame Budget des Produktes 11.1.8 „Immobilienmanagement“ in Höhe von 2.512,47 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

Bezeichnung

21.1.1

Grundschulen

261.771,61

54.1.1

Straßenreinigung, Winterdienst

  39.644,15

   Insgesamt                                                                                                              301.415,76

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für das investive Budget des Produktes 21.1.1 „Grundschulen“ (Möbel für die Grundschule in Clenze) in Höhe von 26.104,93 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2017 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.073.443,86 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.360,38 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.