Betreff
Feuerwehrbedarfsplan
Vorlage
029/2021 SG
Aktenzeichen
371200SG:Feuerwehrbedarfsplan
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat mit dem Haushalt 2018 beschlossen, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen.

 

Nach erfolgter Ausschreibung ist die Firma BBS Gefahrenabwehrplanung mit der Erstellung des Planes beauftragt worden.

 

Mit dem Plan soll die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in technischer und personeller Hinsicht sowie unter Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials überprüft werden.

Aus den Ergebnissen werden die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet.

 

Inzwischen ist die Erstellung abgeschlossen.

 

Die Endfassung des Feuerwehrbedarfsplans liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

Zusätzlich erfolgt die Vorstellung der Endfassung durch die Firma BBS Gefahrenabwehrplanung in der Sitzung des Brandschutzausschusses und des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes wird in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Investitionen in Fahrzeuge, Technik und Gebäude erfordern.

 

Diese müssen je nach Beschluss durch Einplanung in die Haushalte bzw. mittels Einzelbeschluss bereitgestellt werden.

  


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat zu vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Feuerwehrbedarfsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 029/2021 SG vom 26.04.2021 als Anlage beigefügt ist, mit folgenden Änderungen: