Im Ergebnishaushalt
2020 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) waren im Produkt „Straßenreinigung,
Winterdienst“ 202.500,00 € veranschlagt, nachdem ursprünglich 225.000,00 €
beantragt worden waren. Durch die pauschale 10 %-ige Haushaltskürzung ist der
beantragte Ansatz um 22.500,00 € gekürzt worden.
Zum Jahresende
wurde zunächst festgestellt, dass Rechnungen des Kommunal-Service Lüchow und
Dritter in Höhe von 22.458,50 € nicht ausgeglichen werden konnten. Der
Sachverhalt wurde mit der Sitzungsvorlage Nr. 017/2021 SG vom 24.02.2021
dargelegt.
Diese
überplanmäßigen Ausgaben konnten nach Beschluss des Rates der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) vom 11. März 2021 durch noch zur Verfügung stehende nicht
verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“ von 22.500,00 €
ausgeglichen werden. Zur Verfügung stehen in diesem Produkt gegenwärtig noch
100,00 €.
Nunmehr sind
weitere Rechnungen vorgelegt worden, die dem Verfasser zum Zeitpunkt der
Erstellung der vorgenannten Sitzungsvorlage nicht bekannt gewesen sind. Dieses
wird mit Bedauern eingeräumt.
Es handelt sich in
allen Fällen um Rechnungen des Kommunal-Service Lüchow.
30.11.20
Kehrmaschine in Dannenberg/E. am 12.11.+ 26.11.2020 1.508,75 €
30.11.20
Kehrmaschine auf Kläranlage WVW am 11.11.2020 127,50 €
31.12.20
Kehrmaschine in Dannenberg/e. am 10.12.2020 743,75 €
31.12.20
Papierkorbleerung i. R. d. Straßenreinigung Dez. 2020 3.424,00 €
Summe 5.804,00
€
Die überplanmäßigen
Ausgaben können durch zur Verfügung stehende noch nicht verausgabte Mittel im
Produkt 12.2.1 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ in Höhe von vorsorglich
12.000,00 € ausgeglichen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
237.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
225.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
12.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
12.2.1 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2020 in dem Produkt 54.5.1 „Straßenreinigung, Winterdienst“ in Höhe von vorsorglich 12.000,00 € zu genehmigen.
Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt 12.2.1 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gedeckt werden.