Betreff
Anteilige Bereitstellung von Mitteln für eine weitere qualifizierte Fachberatung für Kinder und Jugendliche bei Violetta e. V.
Vorlage
035/2021 SG
Aktenzeichen
501518 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Verein Violetta e. V. erhält durch den Landkreis und die drei Samtgemeinden jährliche Förderungen. Diese Förderung dient der Kofinanzierung einer Personalstelle und setzt sich wie folgt  zusammen:

 

Landkreis                                           9.700,00 €

SG Elbtalaue                      5.000,00 €

SG Lüchow                                        7.000,00 €

SG Gartow                                            900,00 €

 

Für die beiden Jahre 2020 und 2021 erhielt der Verein durch eine 100-prozentige Bundesförderung zusätzliche Stellen in der Fachberatungsstelle, die sich gezielt der Beratung und dem Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen widmet. Dabei konnten erstmals auch spezielle Angebote für Jungen vorgehalten werden und mit der Gewinnung eines männlichen Pädagogen das personelle Angebot erweitert werden.

 

Diese Bundesförderung läuft zum Jahresende 2021 aus.

 

Die aufsuchende Präventionsarbeit, die Etablierung von Orten des Gehört-werdens, die Entwicklung digitaler Formate und die gezielte Arbeit mit Jungen haben sich bewährt und sind dringend notwendig und erforderlich.

Das Land Niedersachsen hat eine mögliche Anschlussförderung von 35.000,00 € ab dem 1. Januar 2022 in Aussicht gestellt, jedoch nur, wenn es eine kommunale Kofinanzierung in der gleichen Höhe geben würde.

 

Der Verein Violetta e. V. erfüllt mit seinen personellen Ressourcen die Voraus-setzungen der Richtlinie des Landes und ist mit seinen Erfahrungen bestens geeignet, im Landkreis einen effektiven Gewaltschutz im Bereich von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg befürwortet die im Rahmen des Kinderschutzes essentiellen Arbeiten sehr. Auch die Samtgemeinde hat im Jahr 2018 die Arbeit als erforderlich und geboten angesehen und die Förderung von 4.500,00 € auf 7.000,00 € jährlich erhöht.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Für die Haushaltsplanung 2022 ist eine zusätzliche Förderung des Vereins Violetta in Höhe von 35.000,00 € vorzusehen, um die Arbeit im Bereich der Prävention und des Gewaltschutzes für Kinder und Jugendliche nach Ablauf der Bundesförderung abzusichern.

Dabei ist die Einplanung dieser Haushaltsmittel an die Förderung durch das Land Niedersachsen für diesen Bereich in gleicher Höhe gekoppelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Förderungsmöglichkeiten zu suchen. Die Samtgemeinden sollen gebeten werden, sich an der Förderung zu beteiligen.“

 

Der Landkreis bittet entsprechend dieser Beschlussfassung um eine Beteiligung in angemessener Höhe.

Die Verwaltung sieht die Beteiligung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch hierbei als geboten und notwendig an und schlägt eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 10 % vor, mithin 3.500,00 € für diese zusätzliche Förderung. Auf Nachfrage bei Violetta e. V. ist der Förderzeitraum hierbei auf 2022 bis 2027 festgelegt.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Mittel werden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2027 veranschlagt. 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beteiligt sich an einer weiteren Förderung von Violetta e. V. in Höhe von 3.500,00 € ab dem Jahr 2022 für fünf Jahre. Diese Förderung wird jährlich an den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf Anforderung gezahlt.