Betreff
Antrag der CDU-Fraktions-Gruppe vom 8. März 2021 zum Thema "Schwimmen lernen soll kostenlos sein!"
Vorlage
041/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die CDU-Fraktions-Gruppe im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat den Antrag “Schwimmen lernen soll kostenlos sein!” gestellt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2021 entschieden, diesen Antrag in den zuständigen Gremien zu beraten.

Der Antragstext liegt als Anlage bei.

Derzeit gibt es in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) rund 750 Schulkinder in den Grundschulen. Im Vorschulalter sind laut Einwohnermeldedaten rund 220 Kinder.

Im LüBad Lüchow kostet ein Schwimmkurs derzeit 90,00 € (inkl. Eintritt), im Tannenbad Bergen 65,00 € + Eintritt. Im Freibad Clenze werden keine Schwimmkurse angeboten, im Waldbad Wittfeitzen wird die Möglichkeit für Schwimmkurse derzeit ausgelotet.

Finanzielle Mittel für das kostenlose Schwimmen lernen müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

?

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

42.1.1

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

?

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Kampagne soll laut Antrag erst einmal auf zwei Jahre befristet werden und kann nach Überprüfung verlängert werden.

 


Ohne!