In der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) vom 18. März 2021
wurde die Sitzungsvorlage Nr. 007/2021 ST vom 19.02.2021 als Tagesordnungspunkt
vertagt. Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) sprach sich gegen die
vorgeschlagene Stellplatzanlage mit dem Wunsch aus, eine weitere Alternative zu
prüfen.
Hierzu wurde vorgeschlagen, einen Parkstreifen im nördlichen Seitenraum
der Tarmitzer Straße herzustellen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Alternative hinsichtlich Kosten
und Umsetzbarkeit zu prüfen.
Besonderes Augenmerkt sollte hierbei auf die Erhaltung des Baum- und
Strauchbestandes im angrenzenden Waldstück gelegt werden.
Die Prüfung ergab, dass in dem zur Verfügung stehenden Bereich ca. 19
Stellplätze realisiert werden könnten. Aufgrund der topografischen
Gegebenheiten des angrenzenden Geländes wäre eine Ausführung mit Hilfe von
Winkelstützelementen notwendig.
Die kalkulierten Kosten würden sich auf ca. 45.000,00 € belaufen.
Während der Ortsbesichtigung im Rahmen der letzten Sitzung des
Ausschusses für Straßen, Wege, Planung vom 26. Mai 2021 wurde zudem darauf
hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass auch bei dieser Maßnahme
Teile des Waldes entnommen werden müssen.
Die entstehenden Parkplätze würden für die Allgemeinheit zur Verfügung
stehen und können nicht als Mitarbeiterstellplätze des Antragstellers
reserviert werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen unterscheiden sich je
nach gefasstem Beschluss:
Bei Annahme des Vorschlages a) wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem die durch das Verfahren anfallenden Kosten (Amtliche Bekanntmachungen und Vermessungskosten etc.) für die Stadt Lüchow (Wendland) vom Antragssteller zu erstatten sind. Die anfallenden Kosten werden durch das Budget “Bauleitplanung” abgedeckt.
Bei Annahme des Vorschlages b) sind die Kosten von ca. 45.000,00 € für den Haushalt 2022 einzustellen.
Der Ausschuss für Straße, Wege, Planung beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Tarmitzer Straße
Nord“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow
(Wendland) umfasst Teilbereiche der Flurstücke 29/87, 29/88 und 29/89, Flur 5,
Gemarkung Lüchow, und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
ODER
b) öffentliche Parkplätze entlang der Tarmitzer Straßen zu
schaffen und entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2022 bereitzustellen.