a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Bei der Stadt Lüchow (Wendland) ist durch einen Projektentwickler
beantragt worden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow, Flur 30, Flurstück
47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Das
betroffene Grundstück befindet sich, nördlich der Ortsumgehung, südlich der
Bahntrasse der Deutsche Regionaleisenbahn (DER) zwischen der Jeetzel und dem
Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände
Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 2 MW (Peak) zu errichten.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
16. Juli 2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet
Photovoltaik - Am Rehbecker Weg“ gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme
von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Wasser-Verband-Wendland, Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Avacon
Netz GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH und die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind
der Sitzungsvorlage beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der
Sitzungsvorlage Nr. 040/2021 ST vom 20.09.2021 beigefügt sind, dargestellt,
entschieden
und
b) der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Sondergebiet Photovoltaik - Am Rehbecker Weg“ wird mit der Begründung und den
wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt
die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.