Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Am Rehbecker Weg"
a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
040/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bei der Stadt Lüchow (Wendland) ist durch einen Projektentwickler beantragt worden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow, Flur 30, Flurstück 47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Das betroffene Grundstück befindet sich, nördlich der Ortsumgehung, südlich der Bahntrasse der Deutsche Regionaleisenbahn (DER) zwischen der Jeetzel und dem Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 2 MW (Peak) zu errichten.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik - Am Rehbecker Weg“ gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Wasser-Verband-Wendland, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Avacon Netz GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme abgegeben. 

 

Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 040/2021 ST vom 20.09.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden

 

                und

 

b)           der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik - Am Rehbecker Weg“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.