Aufgrund von aktuellen und haushaltsrelevanten Entwicklungen ist die
Verabschiedung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß
§ 115 NKomVG erforderlich.
Der Ergebnishaushalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 weist im
Jahresergebnis einen Fehlbedarf in Höhe von -637.700,00 € aus. Das
Jahresdefizit bei der Haushaltsplanung 2021 (-224.800,00 €) hat sich somit um
412.900,00 € erhöht.
Veränderungen - Erträge des
Ergebnishaushaltes
Produkt |
Beschreibung |
Erträge |
61.1.1 |
Vergnügungssteuer |
-33.000,00 € |
11.1.8 |
Ratskeller (Auflösung von Sonderposten
+600,00 €; Miete Wohnung +200,00 €) |
+600,00 € |
11.1.8 |
Kindertagesstätte Brunsilien - Zuschüsse
zum Schuldendienst |
+60.700,00 € |
|
Gesamt: |
+28.300,00 € |
- Die Herabsetzung der
Vergnügungssteuer begründet sich durch Ertragsausfälle aufgrund von
Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie.
- Die Erträge „Ratskeller“ wurden
aufgrund des angedachten Verkaufs des „Ratskellers“ im Dezember 2020 nicht
eingeplant.
- Der aufgenommene Kredit für die
Erweiterung der Kindertagesstätte „Brunsilien“ wird auf Grundlage der
Vereinbarung zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg durch Zuschüsse zu den Kosten des Schuldendienstes (Zinsen
und Tilgung) zu 75 % durch den Landkreis und 25 % durch die Samtgemeinde
refinanziert.
Veränderungen
- Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
Produkt |
Beschreibung |
Aufwendungen |
61.2.1 |
Zinszahlungen für Kreditinstitute |
-10.100,00 € |
11.1.8 |
Ratskeller (Bauunterhaltung: 10.000,00;
Gas: 15.800,00 €; Abschreibung: 23.700,00 € u.a.) |
+67.100,00 € |
11.1.8 |
Straßenreinigung allgemein (irrtümlich zu
wenig Mittel eingeplant) |
+9.000,00 € |
11.1.8 |
LüBad (unvorhersehbare Kosten) Wiederinbetriebsetzung M-Bus Zähler:
5.000,00 €; Ertüchtigung Wärmeversorgung: 5.000,00 € u.a.) |
+45.000,00 € |
11.1.8 |
Kindertagesstätte Brunsilien –
Deckungsreserve |
+50.000,00 € |
|
Gesamt: |
+161.000,00 € |
Veränderungen
- außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
Der Verlust aus der Veräußerung des Ratskellers beträgt 280.200,00 € und
wird als außerordentlicher Aufwand eingeplant.
Berechnung:
Verkaufserlös : 245.000,00 €
abzgl. des aktuellen Buchwerts : 525.161,86 €
Verlust aus der
Vermögensveräußerung : 280.200,00 €
Das außerordentliche Ergebnis
hat sich hierdurch verschlechtert von bisher +235.100,00 € auf -45.100,00 €.
Veränderungen im
Finanzhaushalt
Der Negativsaldo im Gesamtfinanzplan erhöht sich auf 3.430.400,00 €
(Haushaltsplan 2021: -394.300,00 €). Das entspricht einer Erhöhung des
Negativsaldos von -3.036.100,00 €.
Die Stadt Lüchow (Wendland) hat im Dezember
2020 eine „coronabedingte“ Gewerbesteuerausgleichszahlung in Höhe von
3.020.909,00 € vom Land erhalten. Diese Ausgleichszahlung ist 2021
umlagepflichtig. Im Jahr 2020 wurde dafür eine Rückstellung im Ergebnishaushalt
gebildet. 2021 wird der Betrag zahlungswirksam und somit muss der
Auszahlungsbetrag im Finanzhaushalt um diese Summe erhöht werden.
Die Kreis- und Samtgemeindeumlagen erhöhen
sich im Finanzhaushalt aufgrund der neuen Berechnung wie folgt:
Bezeichnung |
Haushalt 2021 - € - |
Nachtrag 2021 - € - |
Differenz - € - |
Samtgemeindeumlage |
3.250.000,00 |
4.343.100,00 |
+1.093.100,00 |
Kreisumlage |
4.150.000,00 |
5.527.500,00 |
+1.377.500,00 |
Veränderungen der Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit
INV-Nr. |
Beschreibung |
Investitionen |
Zuwendung/Erlös |
INV21.118 |
Verkauf Ratskeller |
|
+245.000,00 € |
INV19.090 |
Erweiterung Kindertagesstätte Brunsilien |
+300.000,00 € |
|
INV21.104 |
Übernahme Inventar Ratskeller |
+12.000,00 € |
|
INV21.113 |
LüBad Be- und Entlüftung |
+5.000,00 € |
|
INV21.114 |
LüBad Erneuerung Software |
+80.000,00 € |
|
INV21.115 |
LüBad Reinigungsgeräte |
+9.000,00 € |
|
|
Gesamt: |
+406.000,00 € |
+245.000,00 € |
Es ergibt sich ein einzuplanender Kreditbedarf in Höhe von 2.585.400,00
€. Die zu erwartende Fördersumme für das LüBad von 1.700.000,00 € wird erst im
Haushalt 2022 eingeplant. Bei der veranschlagten Kreditaufnahme 2021 wird die
zu erwartende Fördersumme (ca. 40 %) in Höhe von 550.400,00 € auf die im Jahr
2021 eingeplante Investitionssumme von 1.376.000,00 € bereits berücksichtigt.
Die ordentliche Tilgung verringert sich auf 293.200,00 € (-44.300,00 €).
Da der Fehlbetrag in Höhe von -637.700,00 €, welcher in der Bilanz als
Passivposten zum Ende des Jahres 2021 gesondert auszuweisen ist, nicht durch
Rücklagen gedeckt werden kann und die Stadt Lüchow (Wendland) noch doppische
Fehlbeträge aus Vorjahren hat, besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur
Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 110 NKomVG.
Der Rat der Stadt kann nach § 182 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG beschließen,
dass in dem betreffenden Haushaltsjahr oder den betreffenden Haushaltsjahren
und in den beiden Folgejahren ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt
wird, soweit wegen der epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht,
eine Überschuldung nicht abgebaut oder eine drohende Überschuldung nicht
abgewendet werden kann. Eine dauerhafte Überschuldung muss jedoch vermieden
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 30.06.2021) mit folgenden Änderungen:
und
b) auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182 Absatz 4 Satz 1 Nrummer 3 NKomVG zu verzichten.