Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2021 der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
024/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Aufgrund von aktuellen und haushaltsrelevanten Entwicklungen ist die Verabschiedung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 115 NKomVG erforderlich.

 

Der Ergebnishaushalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 weist im Jahresergebnis einen Fehlbedarf in Höhe von -637.700,00 € aus. Das Jahresdefizit bei der Haushaltsplanung 2021 (-224.800,00 €) hat sich somit um 412.900,00 € erhöht.

 

Veränderungen - Erträge des Ergebnishaushaltes

Produkt

Beschreibung

Erträge

61.1.1

Vergnügungssteuer

-33.000,00 €

11.1.8

Ratskeller (Auflösung von Sonderposten +600,00 €;

Miete Wohnung +200,00 €)

+600,00 €

11.1.8

Kindertagesstätte Brunsilien - Zuschüsse zum Schuldendienst
(Landkreis 75 % +45.500,00 €; Samtgemeinde 25 % +15.200,00 €)

+60.700,00 €

 

 

 

Gesamt:

 

+28.300,00 €

 

-              Die Herabsetzung der Vergnügungssteuer begründet sich durch Ertragsausfälle aufgrund von Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie.

-              Die Erträge „Ratskeller“ wurden aufgrund des angedachten Verkaufs des „Ratskellers“ im Dezember 2020 nicht eingeplant.

-              Der aufgenommene Kredit für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Brunsilien“ wird auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg durch Zuschüsse zu den Kosten des Schuldendienstes (Zinsen und Tilgung) zu 75 % durch den Landkreis und 25 % durch die Samtgemeinde refinanziert.

 

Veränderungen - Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

Produkt

Beschreibung

Aufwendungen

61.2.1

Zinszahlungen für Kreditinstitute
(Herabsetzung aufgrund der Verringerung des Kreditbedarfs)

-10.100,00 €

11.1.8

Ratskeller (Bauunterhaltung: 10.000,00; Gas: 15.800,00 €; Abschreibung: 23.700,00 € u.a.)

+67.100,00 €

11.1.8

Straßenreinigung allgemein (irrtümlich zu wenig Mittel eingeplant)

+9.000,00 €

11.1.8

LüBad (unvorhersehbare Kosten)
(Reparatur BHKW: 26.000,00 €;

Wiederinbetriebsetzung M-Bus Zähler: 5.000,00 €; Ertüchtigung Wärmeversorgung: 5.000,00 € u.a.)

+45.000,00 €

11.1.8

Kindertagesstätte Brunsilien – Deckungsreserve
(Rücklage zur Deckung der künftigen Abschreibung – Ablauf der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis: 31.12.2030)

+50.000,00 €

 

 

 

Gesamt:

 

+161.000,00 €

Veränderungen - außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

Der Verlust aus der Veräußerung des Ratskellers beträgt 280.200,00 € und wird als außerordentlicher Aufwand eingeplant.


Berechnung:    


Verkaufserlös                                                                  :              245.000,00 €

abzgl. des aktuellen Buchwerts                                               :              525.161,86 €


Verlust aus der Vermögensveräußerung                            :              280.200,00 €


Das außerordentliche Ergebnis hat sich hierdurch verschlechtert von bisher +235.100,00 € auf -45.100,00 €.

 

Veränderungen im Finanzhaushalt

 

Der Negativsaldo im Gesamtfinanzplan erhöht sich auf 3.430.400,00 € (Haushaltsplan 2021: -394.300,00 €). Das entspricht einer Erhöhung des Negativsaldos von -3.036.100,00 €.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat im Dezember 2020 eine „coronabedingte“ Gewerbesteuerausgleichszahlung in Höhe von 3.020.909,00 € vom Land erhalten. Diese Ausgleichszahlung ist 2021 umlagepflichtig. Im Jahr 2020 wurde dafür eine Rückstellung im Ergebnishaushalt gebildet. 2021 wird der Betrag zahlungswirksam und somit muss der Auszahlungsbetrag im Finanzhaushalt um diese Summe erhöht werden.

Die Kreis- und Samtgemeindeumlagen erhöhen sich im Finanzhaushalt aufgrund der neuen Berechnung wie folgt:

 

Bezeichnung

Haushalt

2021

- € -

Nachtrag

2021

- € -

Differenz

 

- € -

Samtgemeindeumlage

3.250.000,00

4.343.100,00

+1.093.100,00

Kreisumlage

4.150.000,00

5.527.500,00

+1.377.500,00


Veränderungen der Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit

INV-Nr.

Beschreibung

Investitionen
Nachtrag 2021

Zuwendung/Erlös
Nachtrag 2021

INV21.118

Verkauf Ratskeller

 

+245.000,00 €

INV19.090

Erweiterung Kindertagesstätte Brunsilien

+300.000,00 €

 

INV21.104

Übernahme Inventar Ratskeller

+12.000,00 €

 

INV21.113

LüBad Be- und Entlüftung

+5.000,00 €

 

INV21.114

LüBad Erneuerung Software

+80.000,00 €

 

INV21.115

LüBad Reinigungsgeräte

+9.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt:

 

+406.000,00 €

 

+245.000,00 €

Es ergibt sich ein einzuplanender Kreditbedarf in Höhe von 2.585.400,00 €. Die zu erwartende Fördersumme für das LüBad von 1.700.000,00 € wird erst im Haushalt 2022 eingeplant. Bei der veranschlagten Kreditaufnahme 2021 wird die zu erwartende Fördersumme (ca. 40 %) in Höhe von 550.400,00 € auf die im Jahr 2021 eingeplante Investitionssumme von 1.376.000,00 € bereits berücksichtigt.

 

Die ordentliche Tilgung verringert sich auf 293.200,00 € (-44.300,00 €).

 

Da der Fehlbetrag in Höhe von -637.700,00 €, welcher in der Bilanz als Passivposten zum Ende des Jahres 2021 gesondert auszuweisen ist, nicht durch Rücklagen gedeckt werden kann und die Stadt Lüchow (Wendland) noch doppische Fehlbeträge aus Vorjahren hat, besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 110 NKomVG.

 

Der Rat der Stadt kann nach § 182 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr oder den betreffenden Haushaltsjahren und in den beiden Folgejahren ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt wird, soweit wegen der epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht, eine Überschuldung nicht abgebaut oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden kann. Eine dauerhafte Überschuldung muss jedoch vermieden werden.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)             den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 30.06.2021) mit folgenden Änderungen:

 

 

und

 

b)        auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182 Absatz 4 Satz 1 Nrummer 3 NKomVG zu verzichten.