Betreff
Antrag des Wendländischen Geschichts- und Altertumsvereins auf Erhöhung des Zuschusses für den Erweiterungsbau für das Museum im Amtsturm
Vorlage
043/2021 ST
Aktenzeichen
801400ST.02:0001
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 18. Juni 2021 beantragt der Wendländische Geschichts- und Altertumsverein von 1905 e. V. (WGAV) eine weitere Zuwendung in Höhe von 95.000,00 € für den Erweiterungsbau des Museums am Amtsturm. Begründet wird der weitere Zuschuss mit den seit der Beantragung der Fördermittel gestiegenen Baukosten. Die Kostensteigerung beträgt seit 2018 rund 20 %. Durch geplante Einsparungen soll die Kostensteigerung auf 17 % gesenkt werden.

Diese Kostensteigerung liegt nach Ansicht der Verwaltung absolut im Rahmen und hätte noch höher ausfallen können.

Der WGAV weist in seinem Antrag darauf hin, dass der bisher gewährte Zuschuss „zweigeteilt“ anzusehen ist. Einmal der Anteil der Stadt für die öffentlichen Toiletten und einmal der Anteil für den Erweiterungsbau, beide auf je 100.000,00 € festgesetzt. Dieser Argumentation könnte gefolgt werden.

 

Legt man die Kostensteigerung von rund 6 % pro Jahr für die öffentlichen Toiletten zugrunde, würde dieser Anteil auf rund 119.000,00 € steigen (Grundlage war eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2017).

Kostensteigerungen aus dem Jahr 2021 sind hier noch nicht berücksichtigt.

Somit könnte der Zuschuss für die öffentlichen Toiletten um 19.000,00 € erhöht werden.

Es verbliebe dann noch ein „Restzuschuss“ für den Erweiterungsbau in Höhe von 76.000,00 €. Hier stellt sich die Frage, ob dieser gewährt werden soll.

 

Die Auswirkung auf die Förderung des Amtes für regionale Landesentwicklung kann zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht abschließend beurteilt werden. Hier müsste aber eine Klärung durch den WGAV erfolgen.  

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

95.000,00 €

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Sollte eine weitere Zuwendung erfolgen, ist diese in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wendländischen Geschichts- und Altertumsverein von 1905 e. V. eine weitere Zuwendung in Höhe von _________ € zu gewähren. Die weitere Zuwendung ist entsprechend der bisherigen Beschlusslage zu sichern.