Betreff
Antrag der UWG-Fraktion vom 10. Mai 2021 zwecks Kündigung der Vereinbarung zur Kostenerstattung für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben zum 31. Dezember 2022
Vorlage
042/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenz-Antrag

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2021 beschlossen, über den Antrag der UWG-Stadtratsfraktion zur Kündigung der Vereinbarung der Kostenerstattung für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben zum 31. Dezember 2022 in den Gremien zu beraten.

 

Inhalt des Antrages ist neben der Kündigung auch, dass die Verwaltung vom 1. Juni 2021 bis 30. Mai 2022 eine akribische Liste über die für die Stadt Lüchow (Wendland) durchgeführten Aufgaben/Leistungen mit der benötigten Zeitangabe führen und diese monatlich dem Bürgermeister/dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnis geben.

 

Die derzeitige Vereinbarung beinhaltet, dass der Aufwand geschätzt wird und hiervon 75 % abgerechnet werden. Dazu wird ein Sachkostenanteil in Höhe von 50.000,00 € pro Jahr an die Samtgemeinde gezahlt.

 

Bezüglich der Aufgabenerfassung ist eine Abstimmung mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erforderlich.

 

Durch die Kündigung könnte es dazu kommen, dass der Aufwand zukünftig zu 100 % ausgeglichen werden muss und der Erstattungsbetrag dadurch steigt. Es besteht aber, wie im Antrag angegeben, die Möglichkeit, Aufgaben auszulagern. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht abgeschätzt werden. 


Ohne!