Betreff
Teilweise Aufhebung des Ratsbeschlusses über die grundbuchrechtliche Absicherung der Sondernutzung des Marktplatzes durch den neuen Eigentümer des Hotels "Ratskeller"
Vorlage
005/2021 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter anderem beschlossen, dem zukünftigen Eigentümer des Ratskellers eine Sondernutzungserlaubnis für einen 6 Meter tiefen Streifen entlang des Gebäudes Hotel „Ratskeller“ sowie eine weitere Teilfläche des Marktplatzes zu erteilen und dieses Recht im Grundbuch des Marktplatzes zu Gunsten des Eigentümers des Ratskellers mit einer Grunddienstbarkeit abzusichern.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29. April 2021 wurde die Absicherung der Sondernutzungen im Grundbuch des Marktplatzes durch eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Eigentümers des Ratskellers erneut thematisiert.

Hierbei wurde nochmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Dienstbarkeit den Sinn hat, Rechte zu sichern, welche auch für Rechtsnachfolger (Erben oder Käufer) gelten sollen.


Da die Stadt Lüchow (Wendland) ihren Marktplatz niemals verkaufen werde, besteht keine Veranlassung, eine Dienstbarkeit einzutragen.

 

Dieser Ansicht hat sich der Verwaltungsausschuss angenommen und folgenden Beschluss gefasst:

 

1.            Der Punkt B. des Beschlusses des Tagesordnungspunktes 4. der  Ratssitzung vom 18. März 2021 wird aufgehoben,

 

2.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH eine Sondernutzungserlaubnis im Sinne der jeweiligen Sondernutzungssatzung für einen maximal 6 m tiefen Streifen entlang des Gebäudes Hotel „Ratskeller“ zum dauerhaften Betrieb einer Außengastronomie zu erteilen,

 

3.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH die Möglichkeit eine Sondernutzungserlaubnis entsprechend der jeweiligen Sondernutzungssatzung zum Betrieb einer Außengastronomie für den im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 005/2021 ST vom 25.02.2021 als Anlage beigefügt ist, grün markierten Bereich zu erteilen und

 

4.            inwieweit Punkt 2. grundbuchrechtlich abzusichern ist, obliegt den Verhandlungen der Verwaltung in Abstimmung mit dem Notar.  

 

Dieser Beschluss muss vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ebenfalls noch gefasst werden.  

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.            Der Punkt B. des Beschlusses des Tagesordnungspunktes 4. der  Ratssitzung vom 18. März 2021 wird aufgehoben,

 

2.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH eine Sondernutzungserlaubnis im Sinne der jeweiligen Sondernutzungssatzung für einen maximal 6 m tiefen Streifen entlang des Gebäudes Hotel „Ratskeller“ zum dauerhaften Betrieb einer Außengastronomie zu erteilen,

 

3.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH die Möglichkeit eine Sondernutzungserlaubnis entsprechend der jeweiligen Sondernutzungssatzung zum Betrieb einer Außengastronomie für den im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 005/2021 ST vom 25.02.2021 als Anlage beigefügt ist, grün markierten Bereich zu erteilen und

 

4.            inwieweit Punkt 2. grundbuchrechtlich  abzusichern ist, obliegt den Verhandlungen der Verwaltung in Abstimmung mit dem Notar.