Betreff
Antrag der Stadt Lüchow (Wendland) zur Erfassung der Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung von Verwaltungsaufgaben durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
051/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 beschlossen, die Vereinbarung mit der Samtgemeinde zur Kostenerstattung für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben zum 31. Dezember 2022 zu kündigen. Hintergrund ist, dass aus Sicht der Stadt Lüchow (Wendland) die berechneten Personalkosten nicht transparent und nachvollziehbar seien. Zusätzlich wird darum gebeten, dass die Mitarbeiter der Samtgemeinde vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 eine detaillierte Liste für die für die Stadt Lüchow (Wendland) erbrachten Leistungen mit Zeitangabe führen.

 

Derzeitiger Stand ist, dass die Abteilungsleiter den Personaleinsatz schätzen. Von diesem geschätzten Aufwand werden seitens der Stadt Lüchow (Wendland) aber nur 75 % abgerechnet. Dazu wird eine Pauschale in Höhe von 50.000,00 € für Sachmittel gezahlt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche Aufzeichnung im gewünschten Zeitraum nicht zielführend. Eine solche Auflistung sollte aus Sicht der Verwaltung mit einer Stellenbemessung verknüpft werden. So können Mehrfachaufzeichnungen durch die Mitarbeiter vermieden werden. Es ist auch möglich, dass der Aufzeichnungszeitraum durch eine Stellenbemessung verkürzt werden kann. Hintergrund ist, dass hierbei häufig auch mit Durchschnittswerten gearbeitet werden kann.

Daneben ist eine Verschiebung der Aufzeichnungen auch geboten, da aufgrund der Kommunalwahl nicht feststeht, welche Gemeinden zukünftig ihre Verwaltungsleistungen ebenfalls von der Samtgemeinde erledigen lassen wollen.

Die Stellenbemessung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, da sich die Aufgaben in den vergangenen Jahren teilweise stark verändert haben. Diese Stellenbemessung sollte mit einer Organisationsuntersuchung einhergehen, da viele Abläufe durch die Digitalisierung von Arbeitsprozessen angepasst werden müssen.

Diese Untersuchung sollte im nächsten Jahr durchgeführt und durch entsprechende Haushaltsmittel gesichert werden.

Die Aufzeichnung würde unter professioneller Begleitung im nächsten Jahr durchgeführt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung muss das Ergebnis der Stellenbemessung bindend sein. Das heißt, dass die für die Erledigung der städtischen Aufgaben anfallenden Kosten der Stadt auch zu 100 % in Rechnung gestellt werden müssen. Ebenso müsste die Sachkostenpauschale hinterfragt werden.

Hier wäre ein Ansatz aufgrund der Erfahrungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sinnvoll.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

0,00

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die für die Organisationsuntersuchung und Stellenbemessung anfallenden Kosten werden auf ca. 60.000,00 € geschätzt. Diese sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Stadt Lüchow (Wendland) über die Stundenaufzeichnung in geänderter Form zuzustimmen. Die Aufzeichnungen werden im Rahmen einer im Jahr 2022 vorzunehmenden Stellenbemessung durchgeführt. Das Ergebnis der Stellenbemessung ist bindend und die daraus zu ermittelnden Kosten sind von der Stadt zu 100 % zu tragen.

Die Pauschale für die Sachkosten wird anhand der KGSt-Sätze ermittelt.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 60.000,00 € sind im Haushalt 2022 zu veranschlagen.