Betreff
Übernahmeantrag des Jeetzeldeichverbandes bezüglich der Plater Brücke (GV-Straße 1)
Vorlage
057/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeindeverbindungsstraße 1 (GV-Straße 1) verläuft nördlich des Stadtgebietes von Lüchow (Wendland) in Richtung Plate und verläuft ca. 50 m nördlich der Unterführung der B 248 (Stadtumgehung Lüchow/W.) über die Plater Brücke, welche den Lübelner Mühlenbach überspannt.

Das Brückenbauwerk befindet sich momentan in der Baulast des Jeetzeldeichverbandes. Aufgrund der Vorgaben und Festsetzungen des Niedersächsischen Straßengesetzes müssen Brückenbauwerke bei höhengleichen Kreuzungspunkten immer von dem unterhalten werden, dem dieses Bauwerk dient (NStrG §35 b). Straßenbaulastträgerin ist in diesem Fall die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

Historisch gesehen befand sich, nach derzeitigem Sachstand, die Brücke ursprünglich im Eigentum der öffentlichen Hand bzw. im kommunalen Eigentum der Stadt Lüchow. Aufgrund von Zuwendungsbestimmungen in den 1970er Jahren, wonach Unterhaltungsverbände die Neuanlage bzw. grundhafte Instandsetzung von Brückenbauwerken gefördert bekommen haben, wird vermutet, dass das Bauwerk auf diesem Wege in die Baulast des heutigen Jeetzeldeichverbandes gekommen ist. Im Anschluss an den Bau der Brücke wurde anschließend vergessen, das Bauwerk zurück in die kommunale Straßenbaulast zu geben, was auch bei der Gründung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht vorgenommen wurde.

Aufgrund der Ergebnisse einer routinemäßigen Brückenprüfung des Bauwerkes im Jahr 2020 durch den Jeetzeldeichverband wurde dann ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt.

Der Verband wandte sich daraufhin an die Verwaltung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), da diese als Straßenbaulastträgerin für die über die Brücke verlaufende Straße für deren Unterhaltung zuständig ist. Diesbezüglich wurde eine gemeinschaftliche Sanierung verabredet, wobei der Jeetzeldeichverband die Abdichtung und Instandsetzung des Brückenkörpers bzw. Brückenoberbaus und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Abdichtung und Instandsetzung der Straße, der Schrammborde und der Brückenvorfelder übernehmen würde.

Die oben aufgeführten Instandsetzungsarbeiten wurden am 27. Juli 2021 abgeschlossen, wodurch die Brücke nunmehr über einen als gut einzustufenden Unterhaltungszustand verfügt.

Im Anschluss der Sanierungsarbeiten stellte der Jeetzeldeichverband den Antrag zur Übernahme des gesamten Bauwerkes durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), wodurch diese dann zukünftig sämtliche Unterhaltungsarbeiten zu finanzieren hätte.

Die Übernahme der Brücke soll unentgeltlich erfolgen. Aufgrund fehlender Unterlagen auf Baujahr und Kosten wird ein Restbuchwert von 1,00 € unterstellt. Dieser wird als Erinnerungswert im Anlagevermögen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingestellt, gleichzeitig wird ein Sonderposten in gleicher Höhe auf der Passivseite ausgewiesen. 

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Aufgrund der Sanierungsmaßnahme 2021 ist in den nächsten zehn Jahren nicht mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Für die notwendige Brückenprüfung sind alle sechs Jahre entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. Diese belaufen sich auf ca. 5.000,00 € pro Prüfung.

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Plater Brücke (GV-Straße 1) über den Lübelner Mühlenbach in die Baulast der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen.

 

ODER

 

b)                  die Plater Brücke (GV-Straße 1) über den Lübelner Mühlenbach nicht in die Baulast der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen.