Betreff
147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Spötzingstraße Süd" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
058/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) werden dringend Bauplätze für den Bau von Einfamilienhäusern benötigt, da die vorhandenen Bauplätze weitestgehend bebaut sind.

 

Für die Ausweisung neuer Bauflächen bietet sich eine Fläche südlich der Spötzingstraße an.

 

Dieser Bereich ist auch im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt.

 

Es ist vorgesehen, für die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow, die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

 

Die anfallenden Kosten für die 147. Änderung werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Alle anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes "Spötzingstraße Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 147. Änderung umfasst die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow.