Im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) werden dringend Bauplätze für den
Bau von Einfamilienhäusern benötigt, da die vorhandenen Bauplätze weitestgehend
bebaut sind.
Für die Ausweisung neuer Bauflächen bietet sich eine Fläche südlich der
Spötzingstraße an.
Dieser Bereich ist auch im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als
Siedlungserweiterungsfläche dargestellt.
Es ist vorgesehen, für die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11,
Gemarkung Lüchow, die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Die anfallenden Kosten für die 147. Änderung werden von der Stadt Lüchow
(Wendland) getragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Alle anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 147. Änderung
des Flächennutzungsplanes "Spötzingstraße Süd“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich der 147. Änderung umfasst die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur
11, Gemarkung Lüchow.