Es ist vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3, 35/1 und 35/2, Flur 10,
Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten.
Hierfür sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat bereits die
Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und bei der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Die Grundstücke sind nicht beplant bzw. werden im Flächennutzungsplan
teilweise als Grünfläche dargestellt.
Alle anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 146. Änderung
des Flächennutzungsplanes "Jeetzeler Straße“ aufzustellen. Der
Geltungs-bereich der 146. Änderung umfasst die Flurstücke 36/3, 35/1 und 35/2,
Flur 10, Gemarkung Lüchow.