Betreff
146. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Jeetzeler Straße" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
059/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es ist vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3, 35/1 und 35/2, Flur 10, Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten.

 

Hierfür sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.

 

Die Grundstücke sind nicht beplant bzw. werden im Flächennutzungsplan teilweise als Grünfläche dargestellt.

 

Alle anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die anfallenden Kosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 146. Änderung des Flächennutzungsplanes "Jeetzeler Straße“ aufzustellen. Der Geltungs-bereich der 146. Änderung umfasst die Flurstücke 36/3, 35/1 und 35/2, Flur 10, Gemarkung Lüchow.