Betreff
145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Windpark Woltersdorf" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
060/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Südlich der Ortslage Woltersdorf ist im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. In diesem Bereich möchte ein Unternehmen zwei Windenergieanlagen errichten.

Die Ausweisung der Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm hat zur Folge, dass dort Windenergieanlagen über ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt werden können, ohne dass eine weitere Bauleitplanung erforderlich ist.

Dennoch kann die betroffene Gemeinde sich dafür entscheiden, einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf die Planungen Einfluss zu nehmen. Hierfür hat sich die Gemeinde Woltersdorf entschieden und beschlossen, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist auch der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen, wobei dabei die Regelungen aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm übernommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund haben der Investor und die Gemeinde Woltersdorf bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplans beantragt.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

Die übrigen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

 

Hierüber hat der Samtgemeindeausschuss bereits in seiner Sitzung am 9. September 2021 den Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das gesamte Vorranggebiet südlich von Woltersdorf und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

800,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

5.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1./4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

800,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 145. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet „Windenergie“ auszuweisen.