Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung in den Ortsteilen der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
049/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Aufgrund eines Antrages auf Errichtung einer Tempo-30-Zone in Seerau hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 2. Juni 2021 entschieden, alle Ortsteile der Stadt Lüchow (Wendland) zu betrachten. Hierzu waren die Ortsvertrauensleute aufgefordert, bis zum 15. August 2021 entsprechende Vorschläge zu machen und dies auf Karten darzustellen. Zwischenzeitlich sind für alle Ortsteile Rückmeldungen eingegangen.

 

Außer in den Ortsteilen Banneick, Saaße und Weitsche wird in allen anderen Ortsteilen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht. Die genauen Pläne werden in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.

 

Grundsätzlich ist zwischen Tempo-30-Zonen und der Beschränkung auf 30 km/h auf bestimmten Streckenabschnitten zu unterscheiden. Eine Tempo-30-Zone macht nur in einem abgeschlossenen Bereich mit mehreren Straßen Sinn. In dieser Zone gilt dann rechts vor links. Bei einer einzelnen Straße ohne Einmündungen ist eine Streckenbegrenzung auf 30 km/h zu wählen. 

 

Sofern sich die Stadt Lüchow (Wendland) für ein Verfahren zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder einer Streckenbegrenzung auf 30 km/h entschließt, ist ein Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde zu stellen. Diese entscheidet dann über den Antrag. Rechtsgrundlage ist dabei u. a. § § 45 Absatz 1 c der Straßenverkehrsordnung. Danach können Tempo-30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet werden.

Für eine Streckenbeschränkung gilt § 45 Absatz 9. Danach sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen für den fließenden Verkehr dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Kosten für die verkehrsbehördliche Anordnung sowie für die Umsetzung, also die Beschaffung und Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen.

 

Die Höhe der Kosten ist abhängig davon, ob und wie viele Zeichen von der Stadt Lüchow (Wendland) beantragt und letztendlich von der Verkehrsbehörde genehmigt werden.

 

Entsprechende Kosten stehen bei der Kostenstelle 625002 (Straßenunterhaltung) für 2022 zur Verfügung.

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a) einen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder Strecken für folgende Ortsteile………..………………….zu stellen.

 

ODER

 

b) keinen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde zu stellen.