Betreff
141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Sondergebiet Photovoltaik"
a) Abwägung der Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
062/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ vor. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ ist notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen ausweisen zu können. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Avacon Netz GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme abgegeben. 

 

Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 062/2021 ST vom 20.09.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden

 

und

 

b)           der Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.