Betreff
Förderprogramm "Perspektive Innenstadt" - Beschluss über die Bereitstellung der Eigenmittel
Vorlage
063/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des REACT-EU-Programmes rund 117 Millionen € für ein Förderprogramm für Innenstädte und Ortskerne aufgelegt. Grundgedanke dieser Förderung ist, dass die Innenstädte kleiner und mittlerer Städte und Gemeinden besonders hart von der Pandemie, dem Lockdown und der Entwicklung des Onlinehandels betroffen sind. Um diesen Strukturwandel zu begleiten, können durch das Förderprogramm moderierte Prozesse vor Ort zusammen mit allen Interessengruppen (Handel, Wirtschafts- und Sozialpartner, Bürgerinnen und Bürger…) gefördert werden, um die Ortszentren in die Zukunft zu führen. Aus diversen Handlungsfeldern können und sollen entsprechende Projekte hergeleitet werden.

Da nur Städte/Gemeinden ab 10.000 Einwohnern antragsberechtigt sind und die Fördermittel nur für Innenstädte von Grund-, Mittel und Oberzentren genutzt werden dürfen, hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für ihre zwei Grundzentren - Stadt Wustrow (Wendland) und Gemeinde Flecken Clenze - sowie für das Mittelzentrum - Stadt Lüchow (Wendland) - einen Antrag gestellt und ein Budget zugeteilt bekommen. Dieses Budget umfasst insgesamt 345.000,00 € unter der Voraussetzung, dass die nutznießenden Städte/Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist über einen entsprechenden Ratsbeschluss der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu erbringen.

In Vorgesprächen mit den drei Bürgermeistern, unter Einbeziehung der jeweiligen Interessengruppen für Handel und Gewerbe, ist als erstes Projekt die Beauftragung einer Dienstleistung in Angriff genommen worden. Die/Der Dienstleister/in soll für jeden der drei Standorte in einem beteiligungsorientierten Verfahren Entwicklungskonzepte und konkrete Ideen für (fördertaugliche) Projekte und Maßnahmen erarbeiten. Die Einholung der entsprechenden Dienstleistungsangebote wurde am 23. November 2021 in Gang gesetzt. Ein entsprechender Auftrag soll vor Weihnachten erteilt werden, sodass im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 die entsprechenden Konzepte erarbeitet werden. Das Antragsverfahren bei der NBank für dieses erste geförderte Projekt läuft parallel. Dieses Verfahren erfolgt durch die Samtgemeinde für die drei Städte/Gemeinden.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

115.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.2

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

429100

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

105.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

103.500,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Förderung hat nachholenden Charakter, somit müssen sämtliche Ausgaben in den Projekten vorfinanziert werden. Nach Genehmigung der Verwendungsnachweise werden die Kosten erstattet.

In jedem Fall muss ein Eigenanteil je Projekt in Höhe von 10 % zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die Gesamtsumme in Höhe von 345.000,00 € und einer vermeintlichen Drittelung zwischen den Städten/Gemeinden ergibt sich ein jeweiliger Eigenanteil in Höhe von 11.500,00 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2021 für die Stadtentwicklung bereit und werden jetzt umgewidmet ins Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“.

Weitere Projekte können sich in 2022 ergeben, entsprechende Kosten sind noch nicht bezifferbar.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass für Projekte aus dem Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ bis zu 11.500,00 € an Eigenmitteln über den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist sich die Stadt bewusst, dass sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten aus dem Förderprogramm vorfinanziert werden müssen und im Nachhinein erstattet werden. Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des noch zu erarbeitenden Entwicklungskonzeptes befinden und ggf. weitergehende Beschlüsse zur Beantragung von (zu fördernden) Projekten vornehmen.