Nach Fertigstellung der Sitzungsvorlage 068/2021 SG vom 03.12.2021 wurden folgende Rechenfehler festgestellt.

 

  • Im Plan – Ist Vergleich wurden für das Jahr 2020 im Ist für die Abfuhr von Straßenkehrgut 10.191,47 € nachgetragen. Diese Änderung hatte u. a. Auswirkungen auf die Berechnung der Unterdeckung und auf die Auflösung eines Fehlbetrages.

 

  • In der Kalkulation wurde die Prognose 2020 herausgenommen. Die Zahlen der ehemaligen Prognose 2020 wurden nach 2021 übertragen.

 

Im Übrigen bleibt der Sachverhalt in der Sitzungsvorlage unverändert.

Die sich ergebenden Änderungen wurden in den Anlagen berücksichtigt.

 

Insgesamt führen die Änderungen in der Kalkulation zu einer Reduzierung der Erhöhung.

 

Zur besseren Veranschaulichung wurde jetzt auch ein Straßenverzeichnis, unterteilt nach Reinigungsklassen, beigefügt. Dem Straßenverzeichnis können auch die Straßen- und die Reinigungslängen sowie die zuzurechnenden Flächen entnommen werden.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Kostenrechnende Einrichtung, Gebührensätze sind regelmäßig nachzukalkulieren. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)      die vorgelegte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024 sowie die Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2021 anzunehmen und

 

b)      die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung).