Nach Fertigstellung der Sitzungsvorlage 068/2021 SG vom 03.12.2021
wurden folgende Rechenfehler festgestellt.
- Im Plan – Ist Vergleich wurden für das
Jahr 2020 im Ist für die Abfuhr von Straßenkehrgut 10.191,47 €
nachgetragen. Diese Änderung hatte u. a. Auswirkungen auf die Berechnung
der Unterdeckung und auf die Auflösung eines Fehlbetrages.
- In der Kalkulation wurde die Prognose
2020 herausgenommen. Die Zahlen der ehemaligen Prognose 2020 wurden nach
2021 übertragen.
Im Übrigen bleibt der Sachverhalt in der Sitzungsvorlage unverändert.
Die sich ergebenden Änderungen wurden in den Anlagen berücksichtigt.
Insgesamt führen die Änderungen in der Kalkulation zu einer Reduzierung
der Erhöhung.
Zur besseren Veranschaulichung wurde jetzt auch ein Straßenverzeichnis,
unterteilt nach Reinigungsklassen, beigefügt. Dem Straßenverzeichnis können
auch die Straßen- und die Reinigungslängen sowie die zuzurechnenden Flächen
entnommen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Kostenrechnende Einrichtung, Gebührensätze sind regelmäßig nachzukalkulieren. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die vorgelegte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024 sowie die Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2021 anzunehmen und
b) die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung).