Betreff
Weiteres Vorgehen bezüglich des Neubaus der Grundschule und des Sportplatzes in Wustrow (Wendland)
Vorlage
001/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Jahr 2021 folgende Entscheidung in Bezug auf das weitere Vorgehen mit der Grundschule in Wustrow (Wendland) getroffen:

 

1.                   Die Grundschule Wustrow soll auf dem jetzigen Sportplatz neu gebaut werden. Die Kosten belaufen sich mit Stand Februar 2021 auf 9.067.900,00 €.

 

2.                   Im ersten Schritt soll zunächst ein neuer Sportplatz auf dem Flurstück 90/5, Flur 4, Gemarkung Wustrow, errichtet werden. Das benötigte Grundstück wird von der Kirche im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für 50 Jahre gepachtet. Die Kosten für den Sportplatz inkl. Sprunggrube und Laufbahn sollen 614.000,00 € nicht übersteigen und es sollen Fördermöglichkeiten genutzt werden.

3.                   Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf 9.681.900,00 €, wobei der Rat sich die endgültige Entscheidung über die Bauweise vorbehalten hat.

 

Aufgrund dieser Entscheidungslage wurde zunächst eine Bauvoranfrage für den Bau eines Sportplatzes auf dem vorgenannten Flurstück beim Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt, welche Mitte Dezember 2021 positiv beschieden wurde.

 

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen (Fördersumme maximal 100.000,00 €) über den Landessportbund ist für das Jahr 2021 am 30. September 2021 abgelaufen, sodass kein Förderantrag eingereicht werden konnte.

 

Die Frist für das Antragsjahr 2022 endet am 30. September 2022 und wird im Frühjahr 2023 beschieden, sodass der Planungs- und Baustart für den Sportplatz frühestens im Frühjahr 2023 starten könnte. Hierbei ist noch ungewiss, ob es für den Bau dann überhaupt Fördermittel gibt. Im Jahr 2021 gab es wohl mehr Anträge als Fördermittel zur Verfügung stehen, sodass die abgelehnten Anträge für das Antragsjahr 2022 übernommen werden und dann Vorrang haben.

 

Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Planung und den Bau des Sportplatzes in ihrer Verantwortung umsetzt und gleichzeitig die Planung der Schule fortsetzt.

 

Es ist aber noch zu entscheiden, welche Ausstattung der Sportplatz erhalten soll.

 

Die Schule benötigt für den Schulbetrieb einen Sportplatz mit einer Laufbahn und einer Weitsprunggrube. Der TuS Wustrow e. V. hat auf dem Sportplatz, auf welchem die neue Schule gebaut werden soll, eine Flutlicht- sowie eine Beregnungsanlage installiert.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seinem alten Beschluss festgelegt, dass die Kosten für den Sportplatz 614.000,00 € nicht überschreiten sollen.

Die Verwaltung schlägt vor, in die Planung des Sportplatzes die Flutlicht- und Beregnungsanlage aufzunehmen und die Kosten auf 614.000,00 € inkl. Planung zu deckeln. Sollte der Betrag nicht ausreichen, hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erneut zu entscheiden.

 

Die zeitlichen Abläufe für die Planung und des Bau des Sportplatzes sowie für die Planung und den Bau der Schule sind im anliegenden Zeitstrahl dargestellt.

 

Hierbei ist ersichtlich, dass zwischen der Fertigstellung des Sportplatzes und dem Baubeginn der Schule (ab welcher der alte Sportplatz nicht mehr nutzbar ist) nur eine Überschneidung von drei Monate ist. Diese Überschneidung würde zudem noch in die Monate Mai, Juni und Juli 2023 fallen, in welchen sowieso kein Flutlicht benötigt wird und der Hauptplatz am Fehl auch bespielbar ist.

 

Diese Vorgehensweise wurde dem TuS Wustrow e. V. und auch der Stadt Wustrow (Wendland) vorgestellt. Hierbei haben sich beide Parteien damit einverstanden erklärt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat zu entscheiden, ob er den Vorschlag der Verwaltung mit trägt und die aktuelle Beschlusslage anpasst.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme

im Haushaltsjahr:

Je nach Beschluss über die Ausstattung des Sportplatzes.

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

2.864.780,75

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV18.004

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es fallen zusätzlich zu den Abschreibungen noch Kosten für die Unterhaltung des Sportplatzes (Strom, Wasser) an. Diese können noch nicht genau beziffert werden.

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)                  die Planung und der Bau des Sportplatzes werden durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durchgeführt und finanziert.

Der Sportplatz soll folgende Ausstattung bekommen:

_________________________________

 

und

 

b)                  mit der Planung für den Sportplatz und der Planung für den Schulneubau wird ab sofort parallel begonnen. Der Sportplatzbau und der Schulneubau werden nach Abschluss der Planungsphase direkt umgesetzt.