Ein Projektentwickler beabsichtigt auf dem Grundstück in der Gemarkung
Lüchow, Flur 30, Flurstück 47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Das betroffene Grundstück befindet sich nördlich der Ortsumgehung, südlich der
Bahntrasse der Deutschen Regionaleisenbahn (DER) zwischen der Jeetzel und dem
Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände Photovoltaikanlagen
mit einer Nennleistung von 2 MW (Peak) zu errichten.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner
Sitzung am 26.11.2020 beschlossen, die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“
aufzustellen.
Danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
16.03.2021 bis 19.04.2021 durchgeführt.
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Zeit vom
26.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021 öffentlich ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen der 2. Beteiligung eine
Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, eingegangen und von
den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung
Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie, von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen,
Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände und von der Avacon Netz GmbH
eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a.)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der
Sitzungsvorlage Nr. 004/2022 SG vom 10.01.2022 beigefügt sind, dargestellt,
entschieden
und
die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.