Betreff
141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Sondergebiet Photovoltaik" - Satzungsbeschluss -
Vorlage
004/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein Projektentwickler beabsichtigt auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow, Flur 30, Flurstück 47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Das betroffene Grundstück befindet sich nördlich der Ortsumgehung, südlich der Bahntrasse der Deutschen Regionaleisenbahn (DER) zwischen der Jeetzel und dem Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 2 MW (Peak) zu errichten.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 26.11.2020 beschlossen, die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“ aufzustellen. 

 

Danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.03.2021 bis 19.04.2021 durchgeführt.

 

Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Zeit vom 26.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021 öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen der 2. Beteiligung eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, eingegangen und von den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände und von der Avacon Netz GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a.)    über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der

Sitzungsvorlage Nr. 004/2022 SG  vom 10.01.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden

 

und

 

die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Photovoltaik“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.