Ein Projektentwickler beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung
Lüchow, Flur 30, Flurstück 47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Das betroffene Grundstück befindet sich nördlich der Ortsumgehung, südlich der
Bahntrasse der Deutschen Regionaleisenbahn (DER) zwischen der Jeetzel und dem
Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände Photovoltaikanlagen
mit einer Nennleistung von 2 MW (Peak) zu errichten.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
16. Juli 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik - Am
Rehbecker Weg“ aufzustellen.
Danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom
16. März 2021 bis 19. April 2021 durchgeführt.
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und
der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Photovoltaik - Am Rehbecker Weg“ in der Zeit vom 26. Oktober 2021 bis
einschließlich 26. November 2021 öffentlich ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen der 2. Beteiligung eine
Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, eingegangen und von
den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung
Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kreisverband
der Wasser- und Bodenverbände und Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu
entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt,
a.)
über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die
der Sitzungsvorlage Nr. 002/2022 ST vom 12.01.2022 beigefügt sind, dargestellt,
entschieden und
b.)
der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik – Am
Rehbecker Weg“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.