Die Satzung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH regelt in § 9 die Möglichkeit, einen Beirat zu installieren. Aufgaben und Besetzung dieses Beirates sind grundsätzlich völlig frei zu gestalten.
Auf Stadtebene war entschieden worden, dass der in 2021 neu gewählte Rat sich mit dieser Thematik auseinandersetzen soll; es bestand Einvernehmen, einen Beirat mit fünf Mitgliedern installieren zu wollen.
In der 63. Gesellschafterversammlung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH vom 6. August 2021 wurde dieses Thema ausführlich diskutiert und wie folgt beschlossen:
1. Ein Beirat wird eingerichtet.
2. Der Beirat besteht aus fünf Personen, wobei die Stadt drei Personen und die VR PLUS Altmark-Wendland eG zwei Personen stellt.
3. Die Stadt wird der Gesellschafterversammlung einen Entschädigungsvorschlag für die Beiratsmitglieder unterbreiten.
4. Seitens der VR PLUS Altmark-Wendland eG werden Frau Worsch und Frau Meyer-Herms als Beiratsmitglieder benannt.
5. Seitens der Stadt werden schnellstmöglich Diskussionen zur Besetzung des Beirates geführt.
Die unter 5. genannte Diskussion wurde im Verwaltungsausschuss angestoßen. Die Entscheidung über die konkrete Benennung der drei Personen, die die Interessen der Stadt im Beirat vertreten sollen, steht noch aus.
Seitens der Verwaltung wird angeregt, bei der Besetzung auf parteipolitischen Proporz zu verzichten und stattdessen zu erwägen, Personen mit entsprechender Fachexpertise (Stadtplanung/-entwicklung, Architektur etc.) zu entsenden, ähnlich wie es die VR PLUS Altmark-Wendland eG mit Frau Meyer-Herms getan hat.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschusses für
Stadtentwicklung, Marketing, Wirtschaftsförderung und Kultur beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
1.
folgende
drei Personen in den Beirat der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zu
entsenden:
a)
_______________________________________
b)
_______________________________________
c)
_______________________________________
und
2.
der
Gesellschafterversammlung der GmbH vorzuschlagen, dass folgender Betrag als
Aufwandsentschädigung als angemessen gesehen wird:
____________ €