Betreff
Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes "Kommunal-Service Lüchow"
Vorlage
011/2022 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2022
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2022 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Auf Vorschlag der Betriebsleitung soll der bisher aufgelaufene Gewinnvortrag in Höhe von 26.038,27 € für künftig eventuell nicht vorhersehbare Verluste vorgehalten werden.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.723.700,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2021 um 3.200,00 € gestiegen. Die Mehraufwendungen insbesondere für Kraftstoffe, die Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie Aus- und Fortbildung können nicht vollständig durch Kosteneinsparungen und höhere Erträge aus Anlagenverkäufen kompensiert werden. Trotz der tariflichen Anpassungen fallen die Personalaufwendungen u. a. aufgrund niedrigerer Entgeltstufen bei den neu zu besetzenden Stellen geringer aus.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2022 und 2021 einschließlich des Ist-Standes per 30. September 2021 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung der Investitionen - u. a. Anschaffung einer Straßenkehrmaschine und einer Verteilschaufel für Arbeiten im Wegeseitenraum - und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 244.500,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2022 ist im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen um 0,15 Stellen gestiegen. Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters aufgrund Erreichens des Rentenalters ist geplant, für den Bereich der manuellen Straßen- und Marktplatzreinigung einen geringfügig Beschäftigten einzustellen. Aufgrund der Ausbildung des künftigen Stelleninhabers des stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle jedoch künftig von der Entgeltgruppe EG 8 in EG 9a umgewandelt. Im Rahmen der Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden. 

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Siehe Sachverhalt! 

 

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 011/2022 SG vom 20.01.2022 als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.