Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des
„Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die
Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des
Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO
aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Der Erfolgsplan 2022 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Auf
Vorschlag der Betriebsleitung soll der bisher aufgelaufene Gewinnvortrag in
Höhe von 26.038,27 € für künftig eventuell nicht vorhersehbare Verluste
vorgehalten werden.
Den Aufwendungen in Höhe von 1.723.700,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe
gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen
2021 um 3.200,00 € gestiegen. Die Mehraufwendungen insbesondere für
Kraftstoffe, die Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie Aus- und Fortbildung
können nicht vollständig durch Kosteneinsparungen und höhere Erträge aus
Anlagenverkäufen kompensiert werden. Trotz der tariflichen Anpassungen fallen
die Personalaufwendungen u. a. aufgrund niedrigerer Entgeltstufen bei den neu
zu besetzenden Stellen geringer aus.
Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2022 und 2021 einschließlich des
Ist-Standes per 30. September 2021 ist der Sitzungsvorlage neben dem
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung der Investitionen - u. a. Anschaffung einer
Straßenkehrmaschine und einer Verteilschaufel für Arbeiten im Wegeseitenraum -
und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur
Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 244.500,00 € kann
durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse
gedeckt werden.
Im Stellenplan 2022 ist im Vergleich zum Vorjahr
die Anzahl der Stellen um 0,15 Stellen gestiegen. Nach Ausscheiden eines
Mitarbeiters aufgrund Erreichens des Rentenalters ist geplant, für den Bereich
der manuellen Straßen- und Marktplatzreinigung einen geringfügig Beschäftigten
einzustellen. Aufgrund der Ausbildung des künftigen Stelleninhabers des
stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle jedoch künftig
von der Entgeltgruppe EG 8 in EG 9a umgewandelt. Im Rahmen der Planung wurde
weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze
freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Siehe Sachverhalt!
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan
des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2022 in der vorliegenden
Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 011/2022 SG vom 20.01.2022 als Anlage
beigefügt ist, zuzustimmen.