Der Verein für
Naturkunde Lüchow e. V. hat mit Datum vom 31. Januar 2007 den Antrag auf
Anlegung von drei Flachgewässern in Lüchow und Saaße gestellt.
Der Antrag mit
Begründung und Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Anlegung der drei Flachgewässer keine Bedenken,
auch wenn die Stadt Eigentümerin der dieser Gewässer werden soll. Der Stadt
dürfen allerdings keine Kosten hierfür entstehen und für die Pflege und
Betreuung sollte, ähnlich wie mit dem Bund für Naturschutz und
Landschaftspflege, eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Ein derartiger
Vertrag wurde am 15. März 1982 mit dem Bund für Naturschutz und
Landschaftspflege - Kreisgruppe Lüchow-Dannenberg - für die im Zuge des
Flurbereinigungsverfahrens „Königshorster Kanal“ angelegten ökologischen
Zellen, die der Stadt zugewiesen wurden, abgeschlossen.
Keine
Der Bauausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag des Vereines für Naturkunde Lüchow
e. V. auf Anlegung von drei Flachgewässern in den Gemarkungen Lüchow und Saaße
wird zugestimmt. Die Stadt wird nach Herstellung Eigentümerin dieser Gewässer.
Mit dem Verein für Naturkunde Lüchow e. V. wird eine Vereinbarung geschlossen,
in der auch geregelt wird, dass der Stadt keinerlei Kosten, auch für die
Pflege, entstehen dürfen.