Im Rahmen der Stadtsanierung Lüchow im Zeitraum 2011 bis 2012 wurden die
Gehwege entlang der Langen Straße erneuert. Hierbei wurde das vorhandene
Klinkerpflaster aufgenommen, gelagert und anschließend wieder eingebaut. Wenige
Jahre nach Fertigstellung der Arbeiten zeichneten sich in den stark
frequentierten Zuwegungsbereichen von der Langen Straße in die angrenzenden
Anliegerstraßen (Mauerstraße, Burgmühlenweg, Ritterstraße, Kirchstraße,
Stichweg Place de Céret) starke Verformungen ab.
Kontrollprüfungen nach Bauende zeigten
hierbei, dass das verwendete Bettungsmaterial nicht den Anforderungen der
Ausschreibung entsprach, wodurch dieses einen zu hohen Verdichtungsgrad
erreichte. Diese Erkenntnisse wurden später von einem Gericht bestätigt,
wodurch die ausführende Baufirma, mittels eines Vergleiches, die Summe von ca.
70.000,00 € für die Sanierung der Mängel im Innenstadtbereich zur Verfügung
stellte. Diese sind zweckgebunden im Haushalt vorhanden. Aufgrund des
beschriebenen Mangels im Bettungsmaterial der Klinkerpflasterflächen kommt es
in regelmäßigen kurzen Abständen zu Setzungen und Hebungen der
Pflasterbereiche. Die hierdurch entstehenden Gefahrenstellen werden mit
erheblichem Aufwand bislang vom Kommunal-Service Lüchow instandgesetzt. Die
Haltbarkeit dieser Reparaturen ist sehr begrenzt, da die Ursache des Problems
bestehen bleibt. Seitens der Verwaltung werden zur nachhaltigen Beseitigung der
Problemstellen zwei Varianten vorgeschlagen:
1)
Die
Klinkerflächen in den Zuwegungsbereichen vollständig aufnehmen, Pflasterbettung
ausbauen und durch normgerechtes Material ersetzen. Anschließend werden die
Klinkerpflastersteine wieder eingebaut, ggf. werden beschädigte Steine
ausgetauscht (Farbgebung nicht identisch.
2)
Wie 1)
nur werden die Klinkerpflastersteine nach dem Ausbau gelagert und die
Zufahrtsbereiche werden mit einem anderen Pflasterstein (z. B. Granit)
wiederhergestellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
44.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
200.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4211000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ohne!