Betreff
Pflasterschäden an Einmündungen in der Innenstadt
Vorlage
022/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Rahmen der Stadtsanierung Lüchow im Zeitraum 2011 bis 2012 wurden die Gehwege entlang der Langen Straße erneuert. Hierbei wurde das vorhandene Klinkerpflaster aufgenommen, gelagert und anschließend wieder eingebaut. Wenige Jahre nach Fertigstellung der Arbeiten zeichneten sich in den stark frequentierten Zuwegungsbereichen von der Langen Straße in die angrenzenden Anliegerstraßen (Mauerstraße, Burgmühlenweg, Ritterstraße, Kirchstraße, Stichweg Place de Céret) starke Verformungen ab.

 

Kontrollprüfungen nach Bauende zeigten hierbei, dass das verwendete Bettungsmaterial nicht den Anforderungen der Ausschreibung entsprach, wodurch dieses einen zu hohen Verdichtungsgrad erreichte. Diese Erkenntnisse wurden später von einem Gericht bestätigt, wodurch die ausführende Baufirma, mittels eines Vergleiches, die Summe von ca. 70.000,00 € für die Sanierung der Mängel im Innenstadtbereich zur Verfügung stellte. Diese sind zweckgebunden im Haushalt vorhanden. Aufgrund des beschriebenen Mangels im Bettungsmaterial der Klinkerpflasterflächen kommt es in regelmäßigen kurzen Abständen zu Setzungen und Hebungen der Pflasterbereiche. Die hierdurch entstehenden Gefahrenstellen werden mit erheblichem Aufwand bislang vom Kommunal-Service Lüchow instandgesetzt. Die Haltbarkeit dieser Reparaturen ist sehr begrenzt, da die Ursache des Problems bestehen bleibt. Seitens der Verwaltung werden zur nachhaltigen Beseitigung der Problemstellen zwei Varianten vorgeschlagen:

 

1)                  Die Klinkerflächen in den Zuwegungsbereichen vollständig aufnehmen, Pflasterbettung ausbauen und durch normgerechtes Material ersetzen. Anschließend werden die Klinkerpflastersteine wieder eingebaut, ggf. werden beschädigte Steine ausgetauscht (Farbgebung nicht identisch.

 

2)                  Wie 1) nur werden die Klinkerpflastersteine nach dem Ausbau gelagert und die Zufahrtsbereiche werden mit einem anderen Pflasterstein (z. B. Granit) wiederhergestellt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

44.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

200.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4211000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Ohne!