Im Jahre 2021 wurde dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) durch eine
Fraktion ein Antrag zum Thema „Klimaschutz und Klimaanpassung in der
Bauleitplanung“ vorgelegt.
Nach Beratung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss hat der
Stadtrat in seiner Sitzung am 2. Juni 2021 entschieden, die Entscheidung über
den Antrag zu vertagen und zunächst in einer interfraktionellen Sitzung darüber
zu beraten.
Diese Sitzung hat am 15. März 2022 stattgefunden. Durch das beauftragte
Planungsbüro wurden den Ratsmitgliedern die verschiedenen
Festsetzungsmöglichkeiten dargestellt.
Seitens des Rates ist zu entscheiden, welche Festsetzungen in künftigen
Bebauungsplänen grundsätzlich getroffen werden sollen bzw. auf welche
Festsetzungsmöglichkeiten verzichtet werden soll. Diese Regelungen sollen auf
das bereits laufenden Bebauungsplanverfahren „Spötzingstraße Süd“ angewendet
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Zunächst keine. Allein die Festlegung, welche Klimaziele in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden sollen, führt zu keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Lüchow (Wendland). Bei der späteren Umsetzung können sich finanzielle Folgen ergeben, etwa durch höhere Planungskosten, zusätzlichen Untersuchungen und Gutachten oder aufwendigere Erschließungen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich folgende Festsetzungen zum Klimaschutz in zukünftigen
Bauleitplänen zu prüfen:
-
-
-
-
-
-
Die endgültige Entscheidung über die zu treffenden Festsetzungen wird in
den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen.