Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 25. Januar 2021 zum Thema "Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung"
Vorlage
025/2021 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Jahre 2021 wurde dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) durch eine Fraktion ein Antrag zum Thema „Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung“ vorgelegt.

 

Nach Beratung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. Juni 2021 entschieden, die Entscheidung über den Antrag zu vertagen und zunächst in einer interfraktionellen Sitzung darüber zu beraten.

 

Diese Sitzung hat am 15. März 2022 stattgefunden. Durch das beauftragte Planungsbüro wurden den Ratsmitgliedern die verschiedenen Festsetzungsmöglichkeiten dargestellt.

 

Seitens des Rates ist zu entscheiden, welche Festsetzungen in künftigen Bebauungsplänen grundsätzlich getroffen werden sollen bzw. auf welche Festsetzungsmöglichkeiten verzichtet werden soll. Diese Regelungen sollen auf das bereits laufenden Bebauungsplanverfahren „Spötzingstraße Süd“ angewendet werden.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Zunächst keine. Allein die Festlegung, welche Klimaziele in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden sollen, führt zu keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Lüchow (Wendland). Bei der späteren Umsetzung können sich finanzielle Folgen ergeben, etwa durch höhere Planungskosten, zusätzlichen Untersuchungen und Gutachten oder aufwendigere Erschließungen.

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich folgende Festsetzungen zum Klimaschutz in zukünftigen Bauleitplänen zu prüfen:

 

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Die endgültige Entscheidung über die zu treffenden Festsetzungen wird in den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen.