Der vorgetragene Sachverhalt wurde
hinsichtlich der im dazugehörigen Antrag „Verbesserung der Umweltbedingungen
und der Standsicherheit für die Katerberg-Eiche“ der Gruppe CDU/P.Thomas
seitens der Verwaltung geprüft. Grundsätzlich wäre ein partieller Rückbau von
Teilbereichen der Asphaltbefestigung im Kreuzungsbereich
„Bergstraße/Glockenberg“ möglich und könnte voraussichtlich im veranschlagten
Kostenrahmen realisiert werden.
Hierzu wäre neben dem Rückbau der
Asphaltschichten auch Bodenaushub zur Herstellung des Baufeldes für den neu
herzustellenden Pflasteraufbau notwendig. Hierbei würden mindestens 10 cm
starke Verbundsteine benötigt, welche auf ca. 25 cm Schottermaterial aufgebaut
werden würden. Inklusive Bettung würde hierdurch eine Bautiefe von mindestens
30 cm unter GOK entstehen. Die vorhandene Asphaltbefestigung hat (inklusive des
Unterbaus aus Feldsteinen) eine prognostizierte Stärke von ca. 15 cm. Die
zusätzlichen 15 cm Erdaushub beim Neubau wären dann im Erwartungsbereich der
Baumwurzeln, welche zur Herstellung der Fahrbahnbefestigung gekappt werden
müssten.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese
Vorgehensweise dem Zweck, der mit dem vorliegenden Antrag erreicht werden
sollte, nicht dienlich, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Baum im
Zuge dieser Arbeiten erheblich geschädigt wird. Zudem wird seitens der
Verwaltung davon ausgegangen, dass sich die momentane Befestigungssituation
„stützend“ für die Eiche auswirkt.
Um eine sichere Verbesserung für den Baum zu
erreichen schlägt die Verwaltung stattdessen vor, eine Bodenverbesserung sowie
eine Belüftung des Untergrundes um den Baum vorzunehmen. Hierbei würde der
jetzige zugängliche Mutterboden um den Baum abgesaugt, wodurch keine Schäden am
Wurzelwerk entstehen. Anschließend würde der Boden durch ein Pflanzsubstrat
ersetzt. Die zusätzlich auszuführenden Belüftungsmaßnahmen sollen die Poren des
Bodens wieder öffnen, um eine bessere Wasseraufnahme und Speicherfähigkeit zu
erreichen. Hierdurch könnten auch der Wirkungsgrad zukünftiger Pflegemaßnahmen
(z. B. Bewässerung im Sommer) verbessert werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
20.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
200.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4211000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
bautechnische Maßnahme (Entsiegelung) gemäß dem vorliegenden Antrag der Gruppe
CDU/P. Thomas im Bereich der „Katerberg-Eiche“ durchzuführen.
ODER
b)
die
Verbesserungsmaßnahmen im bestehenden Bodenbereich der „Katerberg-Eiche“
durchzuführen (Belüftung und Bodenverbesserung).