Betreff
Weitere Vorgehen in Sachen "Findlingspark in Reddereitz"
Vorlage
024/2022 SG
Aktenzeichen
804100SG.12
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde hat sich bereits im Jahr 2016/2017 mit einer möglichen Neukonzeption des Findlingsparks „Clenzer Schweiz“ bei Reddereitz befasst. Im Zuge dessen wurde bereits ein erster Entwurf, erarbeitet von Irmhild Schwarz, vorgestellt. Dieser Entwurf sollte weiterverfolgt werden, um entsprechende Fördermittel einzuwerben.

Für eine Fördermittelaquise ist jedoch eine Kostenschätzung bzw. -planung unerlässlich, die innerhalb der Verwaltung nicht erstellt werden konnte. Eine Angebotseinholung bei drei Planungsbüros verlief im letzten Jahr ebenfalls erfolglos.

Neben Fragen der Neukonzeption bzw. -gestaltung stellt sich auch die Frage nach der Vorhaltung von Toiletten im Findlingspark. Die vorhandenen Toiletten dürfen nach Aussagen vom Gemeinde-Unfall-Verband sowie Gesundheitsamt nicht mehr betrieben werden. Die Toiletten wurden mit einem 3.000-Liter-Wassertank betrieben, was nunmehr unzulässig ist, da sich hier Krankheitserreger bilden können. In allgemeinen festen Toilettenanlagen müssen diese laut Gesundheitsamt mit Trinkwasserqualität betrieben werden. Eine (Ab-) Wasserleitung ist am Findlingspark nicht vorhanden.

Es stellt sich also die Frage, ob die Samtgemeinde als Betreiberin des Findlingsparks dort Toiletten vorhalten möchte.

Für eine Nutzungsanalyse im Jahr 2016 hatte Frau Schwarz die Besucherzahlen ausgewertet und kam in drei aufeinanderfolgenden Jahren (2014 bis 2016) auf jeweils rund 600 Besucherinnen und Besucher - ohne Eheschließungen. Dies waren zumeist Familien- sowie Schulausflüge mit Nutzung der Grillgelegenheit und/oder des Backofens.

Der Findlingspark ist auch als Trauort des Standesamtes zugelassen. In den drei Jahren gab es jeweils acht Trauungen/Jahr.

Die letzten beiden Jahre waren durch die Corona-Pandemie bestimmt. Zeitweise wurde der Findlingspark gesperrt, wie andere Spielplätze und Aufenthaltsorte auch.

 

Die Besucherzahlen im Einzelnen:

 

2021      à 240 + 6 Eheschließungen

2020      à 265 + 6 Eheschließungen

2019      à 670 + 3 Eheschließungen

2018      à 400 + 3 Eheschließungen

 

In den letzten Jahren durften die Toiletten aufgrund der vorgenannten Vorgaben nicht mehr betrieben werden. Darüber gab es vermehrt Beschwerden. Auch der Wendland Regionalmarketing e. V. hält es für notwendig, auf dem Findlingspark Toiletten vorzuhalten.

Ein reiner Findlingspark und Spielplatz könne nach Ansicht der Verwaltung auch ohne Toiletten betrieben werden. Möchte man die Verweildauer dort erhöhen und verhindern, dass die Besuchergruppen ihre Notdurft in der Landschaft verrichten, könnte eine Toilettenanlage Sinn machen.

 

Das Liegenschaftsmanagement der Samtgemeinde hat durch eine Angebotsabfrage erste Preise kalkuliert. Diese liegen laut Angebot bei ca. 70,00 €/Woche für zwei Miettoiletten inkl. wöchentlicher Reinigung, Verbrauchsmaterialien und Entsorgung. Bei einer Vorhaltung von Miettoiletten in den Monaten April bis Oktober (28 Wochen) liegt die Kostenschätzung demnach bei 1.960,00 €. Hinzu kommen die Kosten für die Herrichtung der Stellplätze (Befestigung) mit ca. 1.500,00 €. Komposttoiletten sind im öffentlichen Raum unzulässig.

 

Neben der Toilettenfrage ist zu klären, ob die Idee der Neukonzeption weiterverfolgt werden soll, um die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Eine erste Recherche ergab mögliche Fördergelder dazu bei LEADER. Hierfür wären nach Ansicht der Verwaltung eine Nutzungsanalyse, die mögliche Einbindung in Reit-, Rad- und Wanderwege zu beleuchten, Kosten und Folgekosten zu errechnen sowie Vernetzungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Planung der Neukonzeption bedürfte einer Auftragserteilung. Die entsprechenden Kosten hierfür müssten im Haushaltsplan 2023 eingeplant werden. Die Förderquote im Programm LEADER liegt bei 65 %.

 


Für die Frage nach den Toiletten:

 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Rund 3.500 €

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.8

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

4271000/ 419008

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

2.000,00 € Mietkosten

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Findlingspark in Reddereitz wird mit Miettoiletten betrieben. Die Kosten für die Herstellung des Standortes sowie die Mietkosten werden außerplanmäßig bereitgestellt. / Der Findlingspark in Reddereitz wird ohne Miettoiletten betrieben.

 

Für den Findlingspark wird eine Neukonzeption in Auftrag geben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen. / Für den Findlingspark wird keine Neukonzeption angestrebt.