Betreff
Überplanmäßiger Aufwand im Budget "Personalkosten" 2021
Vorlage
025/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Jahr 2021 wurde Herr Liwke als neuer Samtgemeindebürgermeister für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gewählt. Da bei der Anmeldung der Haushaltsmittel 2021 noch unklar war, wer die Nachfolge für Herrn Schwedland antreten würde, wurde für die Bildung der Pensions- und Beihilferückstellungen zunächst nur der evtl. anstehende Versorgungsanspruch für November und Dezember 2021 berücksichtigt. Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen dann nach der Wahl des neuen Hauptverwaltungsbeamten nach den persönlichen Verhältnissen entsprechend erhöht werden müssen. Hierauf wurde auch im Vorbericht zum Haushalt 2021 hingewiesen (Seite 21, Personalaufwendungen).

 

Zum Hintergrund: Gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 1 KomHKVO ist die Samtgemeinde verpflichtet, Pensionsrückstellungen u. a. für die Versorgung von Beamtinnen und Beamten und ihrer Hinterbliebenen zu bilden. Diese Pflicht besteht auch dann, wie in diesem Fall, wenn die Kommune Mitglied in einer Versorgungskasse ist und diese die Auszahlung der Pensionen übernimmt. Die entsprechenden Umlagezahlungen, die die Samtgemeinde an die Niedersächsische Versorgungskasse Hannover zahlt, dienen der Begleichung der laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Pensionären. Die Versorgungsberechtigten verlieren dabei aber nicht ihren grundsätzlichen Rechtsanspruch gegenüber der Kommune. Die Versorgungskassen stellen keine Versicherungen dar und nehmen lediglich die Auszahlungen der Pensionen für die Kommunen vor.

Aus diesem Grund kommt es zu der doppelten Belastung für die Kommune, da sie die Umlagezahlungen an die Versorgungskasse vornimmt und trotzdem buchhalterisch noch die Pensions- und Beihilferückstellungen abbilden muss. Bei den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen handelt es sich aber um Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam sind und daher nur den Ergebnishaushalt berühren.

 

Die Niedersächsische Versorgungskasse Hannover hat nun zum Stichtag 31. Dezember 2021 die Rückstellungswerte mitgeteilt. Da Herr Liwke bereits als Beamter tätig war, hat er schon Versorgungsansprüche erwirkt. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für Herrn Liwke betragen daher 1.049.300,00 €.

 

Auch durch das Ausscheiden aus dem Dienst durch Ablauf der Amtszeit zum 31. Oktober 2021 von Herrn Schwedland sowie die vorzeitige Pensionierung eines Beamten im vergangenen Jahr sind die Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahr 2021 stark angestiegen.

 

Da im Personalkostenbudget 2021 noch Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Teil der Summe hierdurch gedeckt werden. Nach Abzug noch ausstehender Buchungen wird für die Pensions- und Beihilferückstellungen noch ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von ca. 600.000,00 € notwendig.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

7.808.300,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Personalkostenbudget

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

600.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Gesamtdeckung

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam sind und nur den Ergebnishaushalt berühren. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es wird einem überplanmäßigen Aufwand im Budget „Personalkosten“ 2021 in Höhe von 600.000,00 € zugestimmt.