Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
026/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die wichtigste Aufgabe öffentlicher Bibliotheken ist es, freien Zugang zu Informationen zu sichern, um Meinungsfreiheit möglich zu machen. Und dieser Zugang sollte jedem Menschen zur Verfügung stehen, egal welcher sozialen Schicht er oder sie angehört (siehe Artikel 5 GG). Büchereien sind schon seit Langem nicht mehr nur reine Bücherhallen. Das Angebot wurde in den letzten Jahren stetig erweitert. Einen beständigen Teil der Ausleihe bilden heutzutage auch DVDs. Aus verschiedenen Gründen ist die DVD-Ausleihe in den letzten Jahren in der Samtgemeindebücherei Lüchow (Wendland) zurückgegangen.

 

Nutzerinnen und Nutzer zahlen bei der Entleihung von DVDs in der Samtgemeindebücherei Lüchow (Wendland) 2,00 €. Diese Gebühr wurde 2018 im Zuge der Umarbeitung der Gebührenordnung von vormals 1,00 € um 100 % auf 2,00 € erhöht. Seitdem sind auch die Ausleihzahlen nach unten gegangen. Natürlich spielen in den letzten zwei Jahren auch die beiden Lockdowns und die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Rolle bei der Senkung der Ausleihzahlen. Nur die Nicolas-Born-Bibliotheken in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) nehmen in der Umgebung ebenfalls 2,00 € als Leihgebühr für DVDs. Die Bibliotheken in Salzwedel und Uelzen haben dagegen keine solche Leihgebühren für ihre Filme.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Nutzung von DVDs kostenfrei anzubieten und die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entsprechend zu ändern.

 

Bisheriger Wortlaut von § 7:

 

„Für das Ausleihen und die Verlängerung von Filmen (DVDs) wird eine Gebühr von 2,00 € je Medium erhoben. Neue Filme werden ausschließlich aus dieser Gebühr finanziert.“

 

Dadurch erhofft man sich erhöhte Ausleihzahlen von DVDs, da es von größerem Nutzen ist, wenn die Medien, die die Bücherei im Sortiment anbietet, auch gut frequentiert werden. Außerdem gibt es soziale Aspekte für diesen Schritt.

Die Samtgemeindebücherei Lüchow (Wendland) möchte den Zugang zu Informationen, ganz egal in welcher Form, jedem Bürger und jeder Bürgerin möglich machen.

 

Als „Orte der Begegnung und des Austauschs“ leisten Bibliotheken einen wichtigen sozialen Beitrag zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppen, darunter gerade auch von Menschen mit geringem Einkommen. Bibliotheken als nicht kommerzielle Orte sind für diese Menschen die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Auch aktuelle Filme helfen bei der Meinungsbildung und am Ende auch dabei, die Meinungsfreiheit zu wahren.

Statistisch lässt sich belegen, dass knapp die Hälfte der Haushalte der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nur über ein geringes Einkommen verfügen. Zu den Haushalten mit niedrigem Einkommen gehören all jene, die unter einem Gesamtnettoeinkommen von 25.000,00 € pro Jahr liegen. Weitere 32 % der Haushalte haben ein mittleres Einkommen (Haushalte zwischen 25.000,00 € und 50.000,00 € Gesamtnettoeinkommen/Jahr). Für diese Haushalte ist jede zusätzliche Ausgabe eine Schwierigkeit. Nicht jeder Haushalt hat dementsprechend auch die Möglichkeit, sich einen Streaming-Dienst zu abonnieren. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der herrschenden digitalen Infrastruktur. Nicht alle Haushalte in der Samtgemeinde können vom Ausbau des Breitbandnetzes profitieren. Viele kleinere Gemeinden und Dörfer, die unseren Landkreis ausmachen, wurden oder werden an das Glasfasernetz angeschlossen. Die derzeit angebotene Internet-Verbindung ist in einigen Gegenden unzureichend oder gar nicht vorhanden. Dadurch kommen Streaming-Dienste etc. gar nicht infrage. Umso wichtiger wird es durch ein verlässliches und aktuelles Angebot an neuen DVDs in der Bücherei, jedem die Möglichkeit zu geben, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Eine Leihgebühr führt zur Ausgrenzung derer, die sowieso oft sozial benachteiligt sind.

 

2018 wurde bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht, um den finanziell schwächeren Haushalten eine Nutzung der Bücherei zu ermöglichen. Es wurde ein Sozialtarif für Menschen, die Hilfen zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld bekommen, Schüler, Studenten oder Wehrdienstleistende eingeführt und Kinder bis 18 Jahre müssen gar keine Jahresgebühr mehr zahlen. Nun ist es erstrebenswert, auch die Nutzung aller Medien in der Bücherei für jeden Interessierten zu ermöglichen.  

 

Im Haushaltsjahr 2021 betrugen die Gebühren 14.300,00 €, mit einem Anteil an Gebühren für die Ausleihe von DVDs von rund 2.000,00 €. Für die Anschaffung von neuen Medien stehen im Haushalt 22.000,00 € zur Verfügung. 

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

14.300,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

x

Erwartete Mindereinnahme:

2.000,00

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 026/2022 SG vom 04.05.2022 als Anlage beigefügt ist.