Durch eine zum Jahresanfang vorhandene
winterliche Witterung und umfangreiche Instandsetzungsarbeiten (Wartung/Pflege
von Räumgeräten) wurden zuvor nicht kalkulierbare Mittel in Anspruch genommen.
Weiterhin wurde nach Überprüfung der Straßenreinigungsgebührensatzung mit einer
Haushaltslücke bis zu 25.000,00 € gerechnet. Auch konnte nicht ausgeschlossen
werden, dass zum Jahresende weitere Winterdienstarbeiten notwendig werden
könnten. In der Folge wurden für überplanmäßige Ausgaben 45.000,00 € beantragt
und durch Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2021 genehmigt. Als
Deckungsvorschlag dienten nicht verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen
und Wege“. Das zur Verfügung stehende Budget betrug somit 269.000,00 €.
Zum Ende des Haushaltsjahres wurde bei noch
zur Verfügung stehenden Mitteln von 8.800,00 € und offenen Rechnungen des
Kommunal-Service Lüchow in Höhe von 42.000,00 € festgestellt, dass weitere
Ausgaben überplanmäßig zu genehmigen sein werden.
Bei einem ursprünglichen Haushaltsplanansatz
von 224.000,00 € in dem Produkt „Straßenreinigung, Winterdienst“ und einem
Planansatz von 80.000,00 € im Bereich „Winterdienst“ ergibt sich für den
Bereich Straßenreinigung ein Planansatz von 144.000,00 €. Weiterhin wurde
festgestellt, dass der aufzubringende 25%ige Eigenanteil an der
Straßenreinigung (36.000,00 €) und die Arbeiten für Dritte – hier 22.500,00 € –
nicht in der Planansetzung bei den Ausgaben berücksichtigt wurden; wobei den
Arbeiten für Dritte entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Gleichwohl
schlagen sie auch im Bereich der Ausgaben zu Buche. Die tatsächlichen Kosten im
Bereich des Winterdienstes übersteigen den Plan um 26.000,00 €. Somit beträgt
die Überschreitung gegenüber dem ursprünglichen Planansatz 84.500,00 €.
Diese im Produkt "Straßenreinigung,
Winterdienst" überplanmäßigen Ausgaben können durch zur Verfügung
stehenden, noch nicht verausgabten Mittel im Produkt 54.1.1 "Straßen und
Wege" in Höhe von 35.000,00 € ausgeglichen werden.
Nach Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe
wird das Budget im Produkt 54.5.1 "Straßenreinigung, Winterdienst"
304.000,00 € betragen; wobei 107.000,00 € auf den Bereich „Müllbeseitigung an
Straßen und Winterdienst“ entfallen. 22.500,00 € entfallen auf den Bereich
„Reinigungsarbeiten für Dritte“ (Samtgemeinde Elbtalaue, SKF GmbH u. a.). Der
Rest (ca. 174.500,00 €) wird der kostenrechnenden Einrichtung
„Straßenreinigung“ zuzurechnen sein. Die Ausgaben der kostenrechnenden
Einrichtung „Straßenreinigung“ befinden sich somit im Rahmen der Kalkulation.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
304.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
224.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.5.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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|
Ja |
||
X |
Nein, ÜPL |
80.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
54.1.1 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt, weitere überplanmäßige Ausgaben für das Jahr 2021 in dem Produkt
54.5.1 "Straßenreinigung, Winterdienst" in Höhe von 35.000,00 € zu
genehmigen. Die Deckung erfolgt durch nicht verausgabte Mittel im Produkt
54.1.1 „Straßen und Wege“