Betreff
Überplanmäßige Ausgabe 2021 im Produkt "Straßenreinigung, Winterdienst"
Vorlage
027/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Ergebnishaushalt 2021 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) waren bei Aufstellung des Haushaltsplanes im Produkt „Straßenreinigung, Winterdienst" 224.000,00 € veranschlagt.

 

Durch eine zum Jahresanfang vorhandene winterliche Witterung und umfangreiche Instandsetzungsarbeiten (Wartung/Pflege von Räumgeräten) wurden zuvor nicht kalkulierbare Mittel in Anspruch genommen. Weiterhin wurde nach Überprüfung der Straßenreinigungsgebührensatzung mit einer Haushaltslücke bis zu 25.000,00 € gerechnet. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass zum Jahresende weitere Winterdienstarbeiten notwendig werden könnten. In der Folge wurden für überplanmäßige Ausgaben 45.000,00 € beantragt und durch Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2021 genehmigt. Als Deckungsvorschlag dienten nicht verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“. Das zur Verfügung stehende Budget betrug somit 269.000,00 €.

 

Zum Ende des Haushaltsjahres wurde bei noch zur Verfügung stehenden Mitteln von 8.800,00 € und offenen Rechnungen des Kommunal-Service Lüchow in Höhe von 42.000,00 € festgestellt, dass weitere Ausgaben überplanmäßig zu genehmigen sein werden.

 

Bei einem ursprünglichen Haushaltsplanansatz von 224.000,00 € in dem Produkt „Straßenreinigung, Winterdienst“ und einem Planansatz von 80.000,00 € im Bereich „Winterdienst“ ergibt sich für den Bereich Straßenreinigung ein Planansatz von 144.000,00 €. Weiterhin wurde festgestellt, dass der aufzubringende 25%ige Eigenanteil an der Straßenreinigung (36.000,00 €) und die Arbeiten für Dritte – hier 22.500,00 € – nicht in der Planansetzung bei den Ausgaben berücksichtigt wurden; wobei den Arbeiten für Dritte entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Gleichwohl schlagen sie auch im Bereich der Ausgaben zu Buche. Die tatsächlichen Kosten im Bereich des Winterdienstes übersteigen den Plan um 26.000,00 €. Somit beträgt die Überschreitung gegenüber dem ursprünglichen Planansatz 84.500,00 €. 

 

Diese im Produkt "Straßenreinigung, Winterdienst" überplanmäßigen Ausgaben können durch zur Verfügung stehenden, noch nicht verausgabten Mittel im Produkt 54.1.1 "Straßen und Wege" in Höhe von 35.000,00 € ausgeglichen werden.

Nach Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe wird das Budget im Produkt 54.5.1 "Straßenreinigung, Winterdienst" 304.000,00 € betragen; wobei 107.000,00 € auf den Bereich „Müllbeseitigung an Straßen und Winterdienst“ entfallen. 22.500,00 € entfallen auf den Bereich „Reinigungsarbeiten für Dritte“ (Samtgemeinde Elbtalaue, SKF GmbH u. a.). Der Rest (ca. 174.500,00 €) wird der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ zuzurechnen sein. Die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ befinden sich somit im Rahmen der Kalkulation.

 

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

304.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

224.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.5.1

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

80.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

54.1.1

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, weitere überplanmäßige Ausgaben für das Jahr 2021 in dem Produkt 54.5.1 "Straßenreinigung, Winterdienst" in Höhe von 35.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch nicht verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“