Es liegt ein Antrag
eines Anliegers der Mittelstraße vor, die Verkehrsführung im Bereich der
Garten- und Mittelstraße zu ändern.
Es wurde bei einem
Ortstermin – bei dem der Fachbereich Straßenverkehr
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Polizei und die Samtgemeinde Lüchow (W.) beteiligt
waren – festgestellt, dass im Bereich der Einmündung der Mittelstraße in
die Gartenstraße Fahrzeuge relativ dicht an die Einmündung der Mittelstraße
parken und dadurch die Sichtverhältnisse für Fahrzeugführer sehr schlecht sind.
Aus diesem Grunde soll das gesetzliche Parkverbot in diesem Einmündungsbereich
(mindestens 5 m Entfernung von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) um ca.
eine Fahrzeuglänge durch eine Zickzack-Linie ausgedehnt werden.
Sowohl die Garten- als
auch die Mittelstraße werden während der Werktage stark durch parkende
Fahrzeuge der Mitarbeiter des Finanzamtes, Besucher der freikirchlichen
Einrichtung und wohl auch der Anwohner genutzt. Regelmäßig wird die
Gartenstraße an der Ostseite (Finanzamt) beparkt, die Mittelstraße
wechselseitig. Begegnungsverkehr in der Gartenstraße ist auf der verbleibenden
Fahrspur nicht mehr möglich, sondern es müssen von den aus Richtung Bahnhof
kommenden Fahrzeugen jeweils Lücken (vor Grundstückszufahrten) gesucht werden,
wenn aus Richtung Wasserturm ein Fahrzeug entgegenkommt.
Von der Polizei wurde
vorgeschlagen, für die Garten- und Mittelstraße eine 30 km/h-Zone einzurichten.
Gleichermaßen würde es die Polizei für vorteilhaft ansehen, die Gartenstraße
als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Bergstraße (Wasserturm) auszuweisen. Durch
die Anordnung einer 30 km-/h-Zone wäre in dem Einmündungsbereich
Mittelstraße/Gartenstraße keine Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen mehr
erforderlich, sondern es würde „Rechts vor Links“ gelten, was den
Fahrzeugverkehr auf der Gartenstraße in diesem Bereich verlangsamen würde.
Wegen ebenfalls vorliegender Beschwerden von Anwohnern der Seerauer Straße,
zwischen Kreisverkehr und Bergstraße – über angeblich zu schnell fahrenden
Durchgangsverkehr – wird von Seiten des Fachdienstes Straßenverkehr der
Vorschlag einer Einbahnstraßenregelung unterstützt. Allerdings sollte keine 30
km/h-Zone eingerichtet werden, so dass es bei der bisherigen Vorfahrtsregelung
an der Einmündung der Mittelstraße bleibt.
Auf Grund des v. g. Beschwerdeschreibens
eines Anliegers der Mittelstraße und der beiden Vorschläge von der Polizei und
vom Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Lüchow-Dannenberg, wurde die Stadt
Lüchow (W.) um eine Stellungnahme gebeten, ob und welchem Änderungsvorschlag sie
zustimmen würde.
Nach Ansicht der
Verwaltung würde sich bei einer entsprechenden Einbahnstraßeregelung in der
Mittelstraße der Verkehr mehr auf die schmale „Neue Straße“ und wohl auch auf
die „Bergstraße“ in Richtung Innenstadt verlagern. Eine Entlastung für den
Bereich der Seerauer Straße – zwischen Kreisverkehr und Einmündung Bergstraße –
ist nicht zu erwarten. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den
Vorschlag – die Gartenstraße in eine Einbahnstraße umzuändern – abzulehnen,
weil der Verkehr nur auf andere Straßen in diesem Bereich verlagert wird. Auch
wird auf Grund der beschriebenen Parksituation in der Gartenstraße die Straße
von den Verkehrsteilnehmern nur sehr langsam befahren, so dass sich nicht mehr Behinderungen
und Gefahrensituationen ergeben, als in vergleichbaren Straßen im
Innenstadtbereich von Lüchow (W.).
Die Materialkosten und
die Arbeitszeit der KSL-Mitarbeiter für die Aufbringung der Zickzack-Linie
werden mit ca. 200,-- € veranschlagt.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Vorschlag auf Ausweisung der Gartenstraße
in eine Einbahnstraße in Richtung Wasserturm abzulehnen. Gegen die Aufbringung
einer Zickzack-Linie im Einmündungsbereich der Mittelstraße in die Gartenstraße
werden keine Einwendungen erhoben.