Betreff
Eventuelle Änderung der Verkehrsführung im Bereich Garten- und Mittelstraße in Lüchow (W.)
Vorlage
127/1
Aktenzeichen
327206ST:Allgemein
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Es liegt ein Antrag eines Anliegers der Mittelstraße vor, die Verkehrsführung im Bereich der Garten- und Mittelstraße zu ändern.

 

Es wurde bei einem Ortstermin – bei dem der Fachbereich Straßenverkehr vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Polizei und die Samtgemeinde Lüchow (W.) beteiligt waren – festgestellt, dass im Bereich der Einmündung der Mittelstraße in die Gartenstraße Fahrzeuge relativ dicht an die Einmündung der Mittelstraße parken und dadurch die Sichtverhältnisse für Fahrzeugführer sehr schlecht sind. Aus diesem Grunde soll das gesetzliche Parkverbot in diesem Einmündungsbereich (mindestens 5 m Entfernung von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) um ca. eine Fahrzeuglänge durch eine Zickzack-Linie ausgedehnt werden.

 

Sowohl die Garten- als auch die Mittelstraße werden während der Werktage stark durch parkende Fahrzeuge der Mitarbeiter des Finanzamtes, Besucher der freikirchlichen Einrichtung und wohl auch der Anwohner genutzt. Regelmäßig wird die Gartenstraße an der Ostseite (Finanzamt) beparkt, die Mittelstraße wechselseitig. Begegnungsverkehr in der Gartenstraße ist auf der verbleibenden Fahrspur nicht mehr möglich, sondern es müssen von den aus Richtung Bahnhof kommenden Fahrzeugen jeweils Lücken (vor Grundstückszufahrten) gesucht werden, wenn aus Richtung Wasserturm ein Fahrzeug entgegenkommt.

 

Von der Polizei wurde vorgeschlagen, für die Garten- und Mittelstraße eine 30 km/h-Zone einzurichten. Gleichermaßen würde es die Polizei für vorteilhaft ansehen, die Gartenstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Bergstraße (Wasserturm) auszuweisen. Durch die Anordnung einer 30 km-/h-Zone wäre in dem Einmündungsbereich Mittelstraße/Gartenstraße keine Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen mehr erforderlich, sondern es würde „Rechts vor Links“ gelten, was den Fahrzeugverkehr auf der Gartenstraße in diesem Bereich verlangsamen würde. Wegen ebenfalls vorliegender Beschwerden von Anwohnern der Seerauer Straße, zwischen Kreisverkehr und Bergstraße – über angeblich zu schnell fahrenden Durchgangsverkehr – wird von Seiten des Fachdienstes Straßenverkehr der Vorschlag einer Einbahnstraßenregelung unterstützt. Allerdings sollte keine 30 km/h-Zone eingerichtet werden, so dass es bei der bisherigen Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Mittelstraße bleibt.

 

Auf Grund des v. g. Beschwerdeschreibens eines Anliegers der Mittelstraße und der beiden Vorschläge von der Polizei und vom Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Lüchow-Dannenberg, wurde die Stadt Lüchow (W.) um eine Stellungnahme gebeten, ob und welchem Änderungsvorschlag sie zustimmen würde.

 

Nach Ansicht der Verwaltung würde sich bei einer entsprechenden Einbahnstraßeregelung in der Mittelstraße der Verkehr mehr auf die schmale „Neue Straße“ und wohl auch auf die „Bergstraße“ in Richtung Innenstadt verlagern. Eine Entlastung für den Bereich der Seerauer Straße – zwischen Kreisverkehr und Einmündung Bergstraße – ist nicht zu erwarten. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Vorschlag – die Gartenstraße in eine Einbahnstraße umzuändern – abzulehnen, weil der Verkehr nur auf andere Straßen in diesem Bereich verlagert wird. Auch wird auf Grund der beschriebenen Parksituation in der Gartenstraße die Straße von den Verkehrsteilnehmern nur sehr langsam befahren, so dass sich nicht mehr Behinderungen und Gefahrensituationen ergeben, als in vergleichbaren Straßen im Innenstadtbereich von Lüchow (W.).

 


Die Materialkosten und die Arbeitszeit der KSL-Mitarbeiter für die Aufbringung der Zickzack-Linie werden mit ca. 200,-- € veranschlagt.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Vorschlag auf Ausweisung der Gartenstraße in eine Einbahnstraße in Richtung Wasserturm abzulehnen. Gegen die Aufbringung einer Zickzack-Linie im Einmündungsbereich der Mittelstraße in die Gartenstraße werden keine Einwendungen erhoben.