Betreff
Besetzung von freien Stellen und Stellenanteilen
Vorlage
031/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Stellenplan der Samtgemeinde sind seit mehreren Jahren freie Stellenanteile aufgrund befristeter Stundenreduzierungen. Diese Stellenanteile verteilen sich über fast alle Bereiche der Samtgemeinde. Im Verwaltungsbereich handelt es sich zusammengerechnet um derzeit etwa 4 Stellen. Dieser Anteil hat sich seit 2014 nicht signifikant verändert

 

Da es sich um meist kleine Stellenanteile von 4-10 Stunden pro Woche mit unterschiedlicher Befristung handelt, lassen sich diese im Einzelnen nicht besetzen. Größere befristete Stellenanteile wurden in den letzten Monaten bereits besetzt (z. B. Baumkontrolleur).

Auch wenn die Stellenanteile an den jeweiligen Arbeitsplätzen nur einen geringen Anteil haben, summieren sie sich innerhalb der Abteilungen auf. Die nicht besetzten Stellenanteile führen dann zu Mehrarbeit beim verbliebenen Personal.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, diese Stellenanteile zusammenzufassen und unbefristet zu besetzen.

Zum derzeitigen Zeitpunkt wäre dies innerhalb des Stellenplanes problemlos möglich. Es könnte in der Zukunft theoretisch zu einer Überbesetzung kommen. Dies wäre aber nur der Fall, wenn alle Stellen besetzt wären und die befristeten Stundenreduzierungen ausliefen. In den vergangenen 10 Jahren waren nie alle Stellen besetzt. In der jüngeren Vergangenheit hat eine stärkere Fluktuation stattgefunden, die aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt auch noch einige Jahre anhalten und sich wahrscheinlich noch zuspitzen wird. (Es gibt mehr offene Stellen als Verwaltungsfachangestellte).

 

Derzeit sind neben den o. g. Stellenanteilen weitere Stellen unbesetzt. Seit 2013 ist der Anteil der nicht besetzten Stellen zum 30.06. des Vorjahres stetig angestiegen. Um einerseits der Organisationsuntersuchung nicht vorzugreifen, andererseits aber den Arbeitsanfall zu bewältigen, sollen von den unbesetzten Stellen im Jahr 2022 zusätzlich 4 weitere Stellen besetzt werden. Es sollen somit insgesamt 8 Stellen besetzt werden.

 

Unterstrichen wird ein zusätzlicher Personalbedarf durch die Anzahl der gestiegenen Überstunden und Krankheitstage. Zwischen 2013 und 2019 ist die Anzahl der Überstunden von 3115 auf 3966 Stunden angestiegen. In Summe ist das etwa eine halbe Stelle. Daneben sind die Krankheitstage von 1364 auf 1993 gestiegen. Der Gesamtausfall betrug in 2020 etwa 9 Vollzeitstellen (Annahme 220 Arbeitstag pro Person). Alleine der Anstieg bedeutet einen zusätzlichen Ausfall von 3 Beschäftigen über das ganze Jahr.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

                Nein      X             Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:                  

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

                Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:                          

                Produkt/Sachkonto bzw. Investition:    

X             Nein;

                Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

                               Nein

                X             Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:        11.1.4

                               Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:             

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

                Ja

                Nein, ÜPL                           

                Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:   

                Erwartete Mindereinnahme:                    

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

                Nein                      Ja, Höhe?                          

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

                Nein

                Ja, Sachkonto/Kostenstelle:                       Höhe:                  

                Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                   Nein                      Ja

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern. Hier müssen noch organisatorische Fragen geklärt und entsprechende Stellenbewertungen durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass Springerstellen teilweise höher zu bewerten sind, da ein größeres Aufgabengebiet beherrscht werden muss. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Kosten in diesem Jahr bei 250.000 € liegen und in den Folgejahren bei etwa 500.000 €.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: