Die Heizungsanlage in der Altenwohnanlage im Klintweg 21 in Clenze ist ca. 30 Jahre alt und abgängig.
Bei der Heizungsanlage handelt es sich um einen gasbefeuerten Stahlkessel.
Die gesamte Heizungsanlage ist abgängig und eine Instandsetzung nicht wirtschaftlich, da diese auch energetisch in keiner Weise dem Stand der Technik entspricht.
In den Haushalt 2021 wurden für den Austausch der Heizungsanlage 40.000,00 € (INV 21.016) eingestellt. Zu einer Umsetzung der Maßnahme ist es aufgrund personeller Engpässe nicht gekommen.
Die Ausschreibungsunterlagen sind nun vorbereitet und die aktuellen Kosten geschätzt worden. Die aktuellen Kosten liegen bei 66.000,00 €.
Die Planung ist hierbei noch einmal überarbeitet worden. Es ist geplant, die Kesselanlage auszutauschen und einen neuen modulierenden Brennwertkessel einzubauen. Die Hydraulik soll hierbei so aufgebaut sein, dass in einem zweiten Bauabschnitt die Nachrüstung einer Wärmepumpe oder die Möglichkeit der Zusatzbeheizung über einen Elektroheizstab, welcher durch eine Photovoltaikanlage versorgt wird, ermöglicht ist.
In der Kalkulation ist aufgrund der ungewissen Materiallieferlage eine Notbeheizung des Gebäudes (7.000,00 €) enthalten.
Um die Maßnahme in 2022 realisieren zu können, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 26.000,00 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus der INV18.002 (Sanierung Sporthalle Clenze).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
66.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
40.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV21.016 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV18.002 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
1.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.000,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Altenwohnanlage im Klintweg in Clenze wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt aus der INV18.002.